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Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
— Nr. 39. —
(Nr. 7414.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Gubener Kreises bis zum Betrage von 9,600 Thalern. Vom
12. April 1869.
Wir Wilhelm,) von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Rachdem von den Kreisständen des Gubener Kreises auf dem Kreistage
vom 21. Oktober 1868. beschlossen worden, die zur ordnungsmäßigen Herstellung
der vom Kreise übernommenen Aktien-Chaussee von Guben bis zur Cottbuser
Kreisgrenze erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen
Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden In-
haber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare
Obligationen bis zu dem angenommenen Berrage von 9,600 Thalern ausstellen
zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner
etwas zu erinnern Kden hat, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom
17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen bis zum Betrage von 9,600 Tha-
lern, in Buchstaben: Neuntausend sechshundert Thalern, welche in Apoints
„von je 50 Thalern nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer
Kreissteuer mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos
zu bestimmenden Folgeordnung jährlich vom Jahre 1871. ab mit wenigstens
sährich fünf Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den amortifirten
Schuldverschreibungen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere
landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder
Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Ueber-
tragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigurg der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz-
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Infiegel.
Gegeben Berlin, den 12. April 1869.
(L. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Jahrgang 1869. (Nr. 7414,) 94 Pro-
Ausgegeben zu Berlin den 26. Mai 1869.