Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam. 
Dalon 
zu der 
Neustadt. Eberswalder Stadt= Obligation . 
über ..... Thaler à fünf Prozent verzinslich. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der vor- 
benannten Obligation die .## Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 
18. bei der Stadtkasse in Neustadt Eberswalde, sofern nicht von dem In- 
haber der Obligation gegen diese Ausreichung protestirt worden ist. 
Neustadt- Eberswalde, den #. 18. 
(Trockener Stempel.) 
Der Magistrat. 
(Faksimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines anderen Magistrats- 
mitgliedes.) 
  
(Nr. 7418.) Allerhöchster Erlaß vom 19. April 1869., betreffend die Emission auf den 
Inhaber lautender Obligationen der Rheinprovinz durch Vermittelung 
der Rheinischen ProvinzialHülfskasse. 
A# Ihren Bericht vom 3. April d. J. will Ich in Ausführung des von 
Mir unterm 22. September 1868. genehmigten Beschlusses des XIX. Rheini- 
schen Provinziallandtages das anliegende Regulatio, betreffend die Emission auf 
den Inhaber lautender Obligationen der Rheinprovinz durch Vermittelung der 
Rheinischen Provinzial-Hülfskasse, in der von Ihnen vorgeschlagenen Fassung 
hierdurch landesherrlich genehmigen. Gleichzeitig und in Folge dieser Meiner 
Genehmigung, sowie gemäß §F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. (Gesetz- 
Samml. S. 75.) bewillige Ich der Rheinprovinz hiermit das Privilegium, die 
in jenem Regulative näher bezeichneten, in Gemäßheit desselben zu verzinsenden 
und nach dessen Bestimmungen einzulösenden Obligationen und Kupons mit der 
rechtlichen Wirkung auszustellen, daß ein jeder Inhaber derselben die daraus 
hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu 
dürfen, geltend zu machen befugt ist. Uebrigens ist dieses Privilegium vor- 
behaltlich der Rechte Dritter und ohne dadurch für die Befriedigung der In- 
aber der Obligationen und der Kupons eine Gewährleistung Seitens des 
taates zu übernehmen, ertheilt worden. Dieser Mein Erlaß und das anlie- 
gen-
	        
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