Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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(Nr. 7419.) Allerhöchster Erlaß vom 26. April 1869., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussec 
von Brudnia über Groß. Murzyno nach der Stadt Gniewkowo an der 
zu erbauenden Posen-Thorner Eisenbahn, unter Abänderung der durch 
den Allerhöchsten Erlaß vom 19. Oktober 1860. (Gesetz Samml. S. 504.) 
genehmigten Richtung dieser Chaussee nach dem Nummerstein 18/33 der 
Posen-Thorner Staatsstraße. 
A# Ihren Bericht vom 16. April d. J. genehmige Ich, daß der durch Meinen 
Erlaß vom 19. Oktober 1860. genehmigte Chausseebau von Brudnia über Groß- 
Murzyno nach dem Nummersteine 18/33 der Posen-Thorner Staatsstraße, im 
Kreise Inowraclaw, Regierungsbezirks Bromberg, gemäß dem nebst Proposition 
anbei zurückfolgenden kreisständischen Beschlusse vom 4. Dezember 1868.), von 
Groß-Murzyno ab nicht in der ursprünglich projektirten Richtung, sondern nach 
der Stadt Gniewkowo an der zu erbauenden Posen-Thorner Eisenbahn geführt 
werde, und daß die durch Meinen anderweiten Erlaß von demselben Tage (Gesetz- 
Samml. S. 504.) dem Kreise Inowraclaw für den Chausseebau bewilligten 
Rechte auch auf diese veränderte Richtung zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen 
Kennntniß zu bringen. 
Berlin, den 26. April 1869. 
Wilhelm. 
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzen plitz. Gr. zu Eulenburg. 
An den Finanzminister, den Minister für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern. 
  
(Nr. 7420.)
	        
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