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Gesetz= Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 43. —
(Nr. 7427.) Allerhöchster Erlaß vom 10. Mai 1869., betreffend die Verleihung der fiska.
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
von Hückerkreutz über Spenge nach Jöllenbeck, im Kreise Herford, Regierungs.
bezirk Minden.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis.
Chaussee von Hückerkreutz über Spenge nach Jöllenbeck, im Kreise Herford, Re-
gierungsbezirk Minden, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Herford
das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, im-
gleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau- und Unterhaltungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug
auf diese Straße. Zugleich will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur
Erhebung des Chuusseegeldes nach den Besmmun en des für die Staats—
Chausseen jedesmal geltenden Chussec eld-Tarifs, ranshleeßlch der in demselben
enthaltenen Bestimmungen über die eiungen, sowie der sonstigen die Erhebung
betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der EtusserpollgeiVergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 10. Mai 1869.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jahrgang 1800. (Nr. 7127—7428.) 101 (Nr. 7428.)
Ausgegeben zu Berlin den 11. Juni 1869.