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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 44.—
(Nr. 7431.) Allerhöchster Erlaß vom 26. April 1869., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung folgender Chausseen
im Kreise Johannisburg des Regierungsbezirks Gumbinnen: 1) von Groß-
Rosinsko nach Rakowen, an der Drygallen-Lycker Kreis-Chaussece, 2) von
Kumilsko nach Bialla.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Ständen
des Kreises Johannisburg, im Regierungsbezirk Gumbinnen, beschlossenen Bau
der Chausseen: 1) von Geoß. Rofiseko nach Rakowen, an der Drygallen-Lycker
Kreis-Chaussee, 2) von Kumilsko nach Bialla genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
dem Kreise Johannisburg das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen
erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau-
und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats--Chausseen
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem vor-
edachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der
Srhen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich
der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der
sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Be-
stimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch
verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840.
angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten
Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz. Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 26. April 1869.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jahrgang 1869. (Nr. 7431—7432, 105 (Nr. 7432.
Ausgegeben zu Berlin den 22. Juni 1869.