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den öffentlich bekannt zu machenden Stellen, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu geporigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine
zurückzuliefern.
Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale abge-
zogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren,
vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen,
verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfozt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung
Theil I. Titel 51. I#. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Trzemeszno.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch
soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der sreisrerwaltung anmeldet und den siete Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub-
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange-
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus-
gezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung find halbjährliche Zinskupons bis zum Schlusse
des Jahres. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zinskupons auf
fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie Fne bei der Kreis. Kommunal=
kasse zu Mogilno gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie beigedruckten
Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-
kupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung
rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkund wird diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheilt.
Mogilno, den #rn 18.4
Die ständische Finanzkommission des Mogilnoer Kreises.
Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu unterzeichnen.
Gir. 7452.) 116“ Pro-