Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 869 — 
Provin; Posen, Negierungebezirk Bromberg. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Kreises Inowraclaw. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Kreises Inowraclaw pfangt ges 
Littr...... M .. .. über .. ... Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . .te Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Inowraclaw, falls der Inhaber der Obligation nicht recht- 
zeitig Widerspruch erhoben hat. 
Inowraclaw, den #. 18. 
Die kreisständische Finanzkommission des Kreises Inowraclaw. 
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit 
Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon mit 
der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen 
werden. 
Der Talon ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattseite unter 
den beiden letzten Zinskupons mit davon abweichenden Lettern in nach- 
stehender Art abzudrucken: 
  
Oiter Zins-Aupon. 10# Zins-Aupon. 
Talon. 
  
  
  
  
  
(Nr. 7454.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Juni 1869.), betreffend die Verleihung der siska- 
lischen Vorrechte an den Kreis Ohlau für den Bau und die Unterhaltung 
der Kreis-Chausseen: 1) vom städtischen Pflaster bei Ohlau bis an die 
Ohlau-Oelser Kreisgrenze bei Wilhelminenort, 2) vom städtischen Pflaster 
bei Wansen bis zur Ohlau- Strehlener Chaussee bei Gusten, 3) von der 
Ohlau-Strehlener Chaussee bei Peltschütz bis Haltauf an der Breslau- 
Strehlener Chaussee. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Kreise 
Ohlau, im Regierungsbezirk Breslau, beabsichtigten Bau der Chausseen: 
1) vom städtischen Pflaster bei Ohlau bis an die Ohlau-Oelser Kreisgrenze bei 
Wilhelminenort, 2) vom städtischen Pflaster bei Wansen bis zur Ohlau- zeeßiener 
Jahrgang 1869. (r. 7453—7455)), 117 Chaus-
	        
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