Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statutnachtrage durch die Gesetz- 
Sammlung zu veröffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 26. Juni 1869. 
(L. S.) Wilhelm. 
Für den Handelsminister: Für den Justizminister: 
v. Selchow. v. Mühler. 
Nachtrag 
zum 
Statut der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft. 
K. 1. 
Nachdem der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft durch Gesetz vom 
25. März 1869. Seitens des Staates die von der vormaligen Cöln-Soester Eisen- 
bahngesellschaft zur Sicherung des Zustandekommens des von ihr projektirten 
Unternehmens bestellte und seit dem 15. September 1865. dem Staate verfallene 
Kaution ad 500/000 Thalern nebst den inzwischen aufgelaufenen Jinsen mit 
Ausschluß von 40,000 Thalern zu Eigenthum überwiesen ist, wird in Ausführung 
des in der Generalversammlung der Aktionaire vom 20. Februar 1869. gefaßten 
Beschlusses, unter der Bedingung der Gewährung der Seitens der betheiligten 
Kreise und Gemeinden beschlossenen Beihülfe, das Unternehmen der Bergisch- 
Märkischen Eisenbahngesellschaft ausgedehnt auf den Bau' und Betriebt einer 
Eisenbahn von Hagen nach Brügge bei Lüdenscheid, sowie solcher Iweig= und 
Anschlußbahnen, welche von der Gesellschaftsdeputation und der Königlichen Eisen- 
bahndirektion als nützlich oder nothwendig zur Belebung des Verkehrs auf den 
Hauptlinien anerkannt werden und deren Ausführung vom Königlichen Handels- 
ministerium genehmigt wird. 
. 2. 
Auf das neue Unternehmen finden die Statuten und sämmtliche Statut- 
Nachträge der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft, der Betriebs Ueberlassungs. 
Vertrag vom 23. August 1850. und seine Ergänzungen, ferner der F. . des 
durch G. eh vom 30. wl 1856. genehmigten Vertrages über die Ruhr-Sieg- 
Eisenbahn, desgleichen die zwischen der Königlichen Staatsregierung und der 
(Nr. 7455—7456.) Ber-
	        
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