Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

— 893 — 
Provinz Sachsen, Negierungsbezirk Magdeburg. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des I. Jerichowschen Kreises 
drittr Serir 
Littr. . 
üher Einhundert Thaler zu vier einhalb Prozent Zinsen 
er 
* Tholer 7½ Silbergroschen. 
Der 5 dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
len 8 aumd späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation 
für das Halbjahr v.... bis. mit (in Buchstaben) zwei 
Thalern sieben Silergrosthen sechs Pfennigen bei der Kreis-Chausst eebaukasse zu 
Loburg. 
Loburg, den 1o.... 18.. 
Die staͤndische Kommission fuͤr den Chausseebau 
im I. Jerichowschen Kreise. 
ODieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Sachsen, Nesgerungebceire Magdeburg. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des I. Jerichowschen Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons npfängt gegen dessen Ruͤckgabe zu der Obligation 
des I. Jerichowschen Kreises Serie III. 
Littr.. .M' .. . .. über Einhundert Thaler à vier einhalb Prozent Zinsen 
die . . Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18 bei der Kreis- 
Chausseebaukasse zu Loburg. 
Loburg, denn 18. 
Die ständische Kommission für den Cbausseebau 
im I. Jerichowschen Kreise. 
— J 
Nr. 74637464) (Nr. 7464.)
	        
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