Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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2) Bei Berechnung der Tragfähigkeit werden Bruchtheile von einer halben 
Last oder mehr für eine volle Last gerechnet, kleinere Bruchtheile dagegen 
außer Berechmung gelassen. 
B8. Lagergeld: 
r die Benutzung von je 36 Quadratfuß Preußisch der am Hafen Sbelchemnn 
Fu# 
Lagerplätze für eine jede Woche 
Anmerkung: 
1) Bei Benutzung eines Lagerplatzes von kürzerer Dauer als eine Woche, wird letztere 
ebenso wie für überschießende Tage voll berechnet. 
ächen von weniger als 36 Quadratfuß und überschießende Theile werden für volle 
2) . 
6 Quadratfuß gerechnet. 
C. Krahnengeld: 
Erfolgt die Einladung oder Ausladung mittelst des Krahnens, so wird an 
Krahnengeld entrichtet: 
für jede Stunde oder kürzere Zeit der Benutzung 3 Silbergroschen. 
Anmerkung: Bei längerer Benutzung wird jede angefangene Stunde 
voll berechnet. 
Gegeben Bad Ems, den 14. Juli 1869 
(L. S.) Wilhelm. 
Für den Finang- 
minister: 
Gr. zu Eulenburg. 
Fer- den Minister 
für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten: 
v. Selchow. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Gebeimen Ob##. Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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