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Gesetz= Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 53. —
Nr. 7476.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt
Homburg, Regierungsbezirks Wicsbaden, zum Betrage von 30,000 Tha-
lern. Vom 21. Juni 1869.
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
Nachdem der Gemeindevorstand der Stadt Homburg darauf angetragen
hat, zur Bestreitung der Baukosten eines neuen Schulgebäudes eine Anleihe von
dreißig Tausend TWaalern aufzunehmen und zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber
lautende, mit Zinskupons versehene Stadt-Obligationen ausgeben zu dürfen, er-
theilen Wir in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen
Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungsverpflichtung an jeden Inhaber
enthalten, und der Verordnung vom 17. September 1867. (Gesetz= Samml.
S. 1518.) durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von 30,000 Tha-
lern Homburger Stadt- Obligationen, welche in 300 Apoints à 100 Thaler
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich, am
1. Januar und 1. Juli jeden Jahres, zu verzinsen und, von Seiten der Gläu-
biger unkündbar, nach dem sestzeletzen Tilgungsplane in den Jahren 1871. bis
1909. einschließlich mittelst Verloosung der Obligationen jährlich am 1. Juli zu
amortisiren sind, mit dem Vorbehalte der Rechte Dritter, Unsere landesherrliche
Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Obligationen in Ansehung
ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens des Staates zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 21. Juni 1869.
(L. S.) Wilhelm.
Für den
Minister für Handel 2c.:
Frh. v. d. Heydt. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.
Jahrgang 1869. (Nr. 7476.) 126 Pro-
Ausgegeben zu Berlin den 18. August 1869.