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den Inhaber lautender Kreis-Obligationen im Betrage von 31,000 Thalern
(Gesetz Samml. pro 1854. S. 404.), und
2 Stück Littr. E. à 25 Thaler 50 Thaler,
10 FP. à 50 - 500
1000
5000 -
10 * 1 G. n 100 -
10 II. à 00 -
zusammen 6,550 Thaler,
in Bezug auf das Privilegium vom 25. Juni 1856. wegen Ausfertigung
gleicher Obligationen zum Betrage von 120,000 Thalern (Gesetz= Samml. pro
1856. S. 631.), über die in den Privilegien vorgesehenen Beträge hinaus aus-
gestellt und zur Vollendung der Kreis= Chausseebauten aus Speben worden sind,
unter den Bedingungen des Privilegiums vom 23. Juni 1854., beziehungsweise
vom 25. Juni 1856. hiermit genehmigen.
pri Dieser Erlaß ist durch di Gesetz= Sammlung zur allgemeinen Kenntniß
zu
ngen.
Berlin, den 21. Juni 1869. *r*½m—⅝
Wilhelm.
Für den Minister für Handel rc.:
Frh. v. d. Heydt. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.
An den Finanzminister, den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern.
(Nr. 7478.) Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Sechszehnten Nachtrag
zum Statut der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. Vom 7. Juli 1869.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen u.
Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft in der Generalversammlung
hu# Aktionaire vom 6. Februar 1869. beschlossen hat, ihr Unternehmen auf den
au und Betrieb der in den I#§. 1. und 3. des anliegenden Sechszehnten
Nachtrages zu dem Gesellschaftsstatut aufgeführten Eisenbahnen auszudehnen,
wollen Wir der gedachten Gesellschaft hierzu Unsere landesherrliche Genehmigung
ertheilen und den vorerwähnten Statuten-Nachtrag hiermit bestätigen.
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs= Urkunde ist nebst dem
Statuten-Rachtrage durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 7. Juli 1869.
(L. S.) Wilhelm.
Für den Minister für Handel 2c.: Für den Justizminister:
Frh. v. d. Heydt. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.
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Sechs-