Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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den Inhaber lautender Kreis-Obligationen im Betrage von 31,000 Thalern 
(Gesetz Samml. pro 1854. S. 404.), und 
2 Stück Littr. E. à 25 Thaler 50 Thaler, 
10 FP. à 50 - 500 
1000 
5000 - 
10 * 1 G. n 100 - 
10 II. à 00 - 
zusammen 6,550 Thaler, 
in Bezug auf das Privilegium vom 25. Juni 1856. wegen Ausfertigung 
gleicher Obligationen zum Betrage von 120,000 Thalern (Gesetz= Samml. pro 
1856. S. 631.), über die in den Privilegien vorgesehenen Beträge hinaus aus- 
gestellt und zur Vollendung der Kreis= Chausseebauten aus Speben worden sind, 
unter den Bedingungen des Privilegiums vom 23. Juni 1854., beziehungsweise 
vom 25. Juni 1856. hiermit genehmigen. 
pri Dieser Erlaß ist durch di Gesetz= Sammlung zur allgemeinen Kenntniß 
zu 
ngen. 
Berlin, den 21. Juni 1869. *r*½m—⅝ 
Wilhelm. 
Für den Minister für Handel rc.: 
Frh. v. d. Heydt. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. 
An den Finanzminister, den Minister für Handel, Gewerbe 
und öffentliche Arbeiten und den Minister des Innern. 
  
(Nr. 7478.) Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Sechszehnten Nachtrag 
zum Statut der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. Vom 7. Juli 1869. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen u. 
Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft in der Generalversammlung 
hu# Aktionaire vom 6. Februar 1869. beschlossen hat, ihr Unternehmen auf den 
au und Betrieb der in den I#§. 1. und 3. des anliegenden Sechszehnten 
Nachtrages zu dem Gesellschaftsstatut aufgeführten Eisenbahnen auszudehnen, 
wollen Wir der gedachten Gesellschaft hierzu Unsere landesherrliche Genehmigung 
ertheilen und den vorerwähnten Statuten-Nachtrag hiermit bestätigen. 
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs= Urkunde ist nebst dem 
Statuten-Rachtrage durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Schloß Babelsberg, den 7. Juli 1869. 
(L. S.) Wilhelm. 
Für den Minister für Handel 2c.: Für den Justizminister: 
Frh. v. d. Heydt. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. 
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Sechs- 
 
	        
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