Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz Preußen, Regicrungsbezirk Gumbinnen. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Goldapen Kreises III. Emission 
Littr. 
über Thaler zu unf Prozent Zinsen 
über 
.......... ThalerSilbergrofchenPfeunige. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfangt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom . ten ..... bis. resp. vom.# . . . ... bis 
.. . . . .. und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis= Obligation für das 
Halbjahr vom . . . . . . . . . . bis. mit (in Buchstaben) Thalern 
Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Goldap. 
Goldap, den ren .. 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Goldaper Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetra 
nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlu 
des betreffenden Kalenderjahreb an gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Negierungebezirk Gumbinnen. 
Dalon 
zur 
Kreis-Obligation des Goldaper Kreises III. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Goldaper Kreises 
Littr ——-iiie über . . .. . Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . •1K Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Goldap. 
Goldap, den 1 HHH 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im Goldaper Kreise. 
  
Ger. 7385—3587) (Nr. 7586.)
	        
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