Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz Westphalen, Regierungsbezirk Arnsberg 
Obligation der Stadt Bochum 
(Stadtwappen) 
Littr. W Thaler 500 
1000 
über 
................ Thaler Kurant. 
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vuo 
..... hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der 
Inhaber dieser Obligation ein dargeliehenes Kapital .. .. ....... .. .. 0bdessen 
Empfang sie bescheinigen, von der Stadt Bochum zu fordern hat. 
Die auf fünf Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 2. Januar und 
1. Juli jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten 
halbjährigen Zinskupons gezahlt. 
Das Kapital wird durch Amortisation getilgt werden, weshalb eine Kün- 
digung von Seiten des Gläubigers nicht zulässig ist. Die näheren Bestimmun- 
gen sind in dem nachstehend abgedruckten Privilegium enthalten. 
Bochum, den . . ten ...... . . .. 18.. 
(Trockener Stempel.) 
Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs-Kommission. 
Der Rendant der Schuldentilgungskasse. 
Beigefügt sind die Kupons Serie I. —W 1. bis 10. nebst Talon. 
Die folgenden Serien Zinskupons werden gegen Einlieferung der 
Talons bei der Schuldentilgungskasse verabreicht. 
(Räckseite.) 
Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen 
der Stadt Jochum im BSetrage von 250),0000 Thalern. 
(Folgt der Abdruck des Privilegiums.) 
Pro-
	        
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