Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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K. 19. 
Abänderungen dieses Statuts können nur unter landesherrlicher Geneh. 
migung erfolgen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 25. April 1870. 
(I. S.) Wilhelm. 
v. Selchow. Leonhardt. 
(Nr. 7651.) Statut für die Genossenschaft zur Melioration des Leegebiets zwischen Hohen- 
körben und Scheerhorn im Amte Neuenhaus. Vom 25. April 1870. 
2. *8 -7lrl. — 4 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden Koöng von Preußen 2c. 
verordnen, auf Grund der Verordnung vom 28. Mai 1867. J. 1. (Gesetz- 
Samml. S. 769.)), nach Anhörung der Betheiligten, was folgt: 
KC. 1. 
Um die an der Lee zwischen Hobtenkärten und Scheerhorn im Amte 
Neuenhaus belegenen, an schädlicher Nässe leidenden Grundstucke durch Ent. 
wässerung zu verbessern, werden die Besitzer dieser Grundstücke zu einer Ge- 
nossenschaft unter dem Namen 
„Genossenschaft zur Melioration des Lee- Gebiets zwischen 
Hohenkörben und Scheerhorn im Amte Neuenhaus“ 
vereinigt. 
Die Genossenschaft hat Korporationsrechte und ihren Gerichtsstand bei 
dem Amtsgerichte Neuenhaus. 
KC. 2. 
Der Meliorationsbezirk besteht für jetzt aus einer Fläche von 12,701 Morgen 
17 Quadratruthen. Von diesen Grundstücken, welche auf einem vom Geometer 
Kleine zu Lingen unter Zugrundelegung der Grundsteuer. Mutterrolle an Ort und 
Stelle im März 1869. aufgenommenen Verzeichnisse aufgeführt sind, gehören 
1) zur
	        
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