Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Creutzburger Kreises 
Littr. W 
über.. Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
.......... ThalerSclbergtofcheu. 
II. Emission. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom #11 H is resp. vom . .ten .. . . . .. bis 
........... und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für 
das Halbjahr vro .. bis. mit (in Buchstaben) Tha- 
lern . . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Creutzburg. 
Creutzburg, den .. ten .... . . . . . 18.. 
Die staͤndische Kommission fuͤr die Chausseebauten im Creutzburger Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Filligeeig vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
  
Provinz Schlesien, Negierungebezirk Oppeln. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Creutzburger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Creutzburger Kreises, II. Emission, 
Littr. über Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die ..## Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Creutzburg, falls der Inhaber der Obligation nicht rechtzeitig 
Widerspruch erhoben hat. 
Creutzburg, den #rnHHH. 18. 
Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Creutzburger Kreise. 
  
(Nr. 7656.)
	        
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