Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1870. (61)

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Provinz Preußen, RNegicrungebezirk Gumbinnen. 
Obligation 
des 
Niederunger Kreises 
III. Emission 
über 
Auf Grund des unten . .. genehmigten Kreistagsbeschlusses 
vom 16 August 1870. wegen Aufnahme einer Schuld von 30,000 Thalern be- 
kennt sich die ändische Kommission für den Cbtausseebau des Niederunger Kreises 
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu- 
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld vo . . Tbalern 
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Pro- 
zent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 30,000 Thalern geschiebt vom 
Jahre 1871. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilaungsfonds 
von wenigstens Einem Prozent des gesammten Kapitals jährlich, unter Zuwachs 
der Zinsen von den getilgten Schuldraten. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1871. ab in dem 
Monate Juni jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie 
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buch- 
staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung 
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, 
zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der König- 
lichen Regierung zu Gumbinnen, sowie in einer zu Gumbinnen und in Königs- 
berg erscheinenden Zeitung und in dem Staatsanzeiger. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
Habe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, bei 
er Kreis Kommunalkasse in Heinrichwalde, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. 
(Nr. 7753) Mit
	        
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