Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1871. 
XI 
  
Datum 
ber 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
In h a l te. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des 
Gesetzes. 
Seite. 
  
1871. 
15. Juni. 
21. 
21. 
24. 
8. Juli. 
10. 
10. 
12. 
  
1871. 
II. Juli. 
23. 
23. 
2. August. 
23. Juli. 
23. 
17. August. 
  
Regulativ, betreffend die Geschaͤftsfuͤhrung der 
oberen Marinebehörde. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aenderung der 
revidirten Statuten des Calenberg-Gruben- 
hagen Hildesheimschen ritterschaftlichen 
Kreditvereins. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte an den Kreis Neurode, 
Regierungsbezirk Breslau, für den Bau und 
die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von 
Mittelsteine im Neuroder Kreise bis zur 
Glatz-Neuroder Kreis-Chaussee bei Möhlten 
im Glatzer Kreise. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend den Tarif, nach 
welchem das Hafengeld für die Benutzung des 
Winterhafens zu Graudenz zu entrichten ist, 
nebst Tarif. « . 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung der 
im Ministerium der geistlichen 2c. An- 
gelegendeiten jetzt besteyenden gesonderten 
Abtheilungen für die evangelischen Kirchen- 
Angelegenheiten und für die katholischen Kirchen- 
Angelegenheiten. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung des 
Amtsgerichts Gartow und die Vereinigung 
des Bezirks desselben mit dem des Amtsgrrichte 
Lüchow im Departement des Appellations- 
gerichts zu Celle. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des 
Ssrobriationsrechse und des Rechts zur Er. 
hebung eines Schleusengeldes in Bezug auf 
den als öffentliche Schiffahrtsstraße auszu- 
bauenden und zu unterhaltenden Theil des so- 
genannten scharen Grabens im Rhinluche 
von dem Fehrbelliner Rürdamm an abwärts 
bis zur Stauarche Nr. 9, nebst Tarif. 
Verordnung, betreffend die im Gesetze vom 
8. März 1871. vorbehaltene Regelung der 
Zuständigkeit der Behörden für das Jade- 
iet 
ebiet. 
Achrhöchsier Erlaß) betreffend die Allerhöchste 
Genehmigung des Regulativs für die Organi- 
sation der Verwaltung des kommunalständischen 
Vermögens und der kommunalständischen 
Anstalten in dem kommunalständischen Ver- 
bande des Regierungsbezirks Wiesbaden, 
nebst Regulativ. 
  
19. 
20. 
20. 
21. 
20. 
20. 
23. 
23. 
21. 
  
7843. 
(Anl.) 
7847. 
7848. 
7850. 
7849. 
7855. 
7854. 
7851. 
  
291-292. 
295. 
295-296. 
297-298. 
293. 
266. 
314-315. 
313. 
299-303.
	        
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