Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

— 163 — 
(Nr. 7805.) Allerhöchster Erlaß vom 29. März 1871., betreffend die Genehmigung des 
Statuts wegen Versicherung von Mobilien bei der landschaftlichen Feuer- 
Versicherungsgesellschaft für Westpreußen. 
A den Bericht vom 27. d. M. will Ich das beiliegende, in Folge des Be- 
schlusses des Generallandtages der Westpreußischen Landschaft vom 19. Dezember 
1867. aufgestellte 
Statut wegen Versicherung von Mobilien bei der landschaftlichen 
Feuer-Versicherungsgesellschaft für Westpreußen 
hierdurch genehmigen. 
Dieser Erlaß ist nebst dem Statute durch die Gesetz. Sammlung zu ver- 
öffentlichen. 
Berlin, den 29. März 1871. 
Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. 
An den Minister des Innern. 
Statut 
wegen 
Versicherung von Mobilien bei der landschaftlichen Feuer- 
Versicherungsgesellschaft für Westpreußen. 
K.. 1. 
Die landschaftliche Feuer. Versicherungsgesellschaft für Westpreußen wird ermäch. Verbältniß 
tigt, auch das Versicherungsgeschäft von Mobilien zu betreiben. Diejenigen, titn 
welche ihre Mobilien bei dieser Gesellschaft versichern, bilden eine besondere Ge- zanoschaseschn 
sellschaft. rungsgesell- 
schaft für West- 
Eine Verhaftung für die aus der Immobiliarversicherung sich ergebenden preußen. 
Verbindlichkeiten leistet diese Gesellschaft nicht. Ebenso sind die mit ihren Im- 
mobilien Versicherten und das Vermögen der Immobiliargesellschaft für die 
Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft nicht verhaftet. . 
(Ne. 7805.) 21° l.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.