Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Provinz Sachsen, Negierungebezirk Magdeburg. 
Talormn 
zur 
Kreis-Obligation des Wanzlebener Kreises 
IV. Emission. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Wanzlebener Kreises 
Littr.. ... IV. Emission übr. Thaler à fuͤnf Prozent Zinsen 
die ..ie Serie Zinskupons fuür die ..... Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Wanzleben. 
Wanzleben, den ..ten .... .. 18.. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Wanzlebener Kreise. 
N. N. N. N. 
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission 
können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder 
kupon mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen 
werden. 
  
  
(Nr. 7843.) Allerhöchster Erlaß vom 15. Juni 1871., betreffend die Geschäftsführung der 
oberen Marinebehörde. 
J. Abänderung Meiner Order vom 16. April 1861. bestimme Ich auf Ihren 
Antrag zur anderweitigen Organisation der oberen Marinebehörden: 
1) das Oberkommando der Marine als gesonderte Behörde bleibt aufgehoben; 
2) die Funktionen des früheren Oberbefehlshabers und Oberkommandos der 
Marine gehen auf den Marineminister, resp. das Marineministerium über; 
3) der Marineminister hat fortan die Geschäfte des Oberkommandos und 
der Verwaltung der Marine nach Maßgabe der Vorschriften des beilie- 
genden, von Mr genehmigten Regulativs zu leiten. 
Diesen Meinen Erlaß haben Sie durch das Reichs-Gesetzblatt und die 
Gesetz Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 15. Juni 1871. 
  
Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. v. Roon. 
An den Reichskanzler und den Marineminister. 
Re-
	        
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