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walt auf die volle eigene Ausuͤbung derselben war oft ein
Wechsel, der so unmerkbar wie Tag und Nacht folgte. Bald
aber gab auch der Koͤnig sogleich den vollen Besitz der gerichtlichen
Gewalt selbst, und bald entstund wieder in andern
Gegenden diese Gewalt nur wie eine Observanz, die sich im
Dunkel der Zeiten oder der Usurpation erzeugt hatte.
So war also, schon zu Ende des dreizehnten Jahrhunderts,
die Adels-Aristokratie in ihren wichtigsten Grundzügen
gebildet.
16. Sie hatte sich, nachdem einmal die ersten Keime
derselben recht lebendig geworden waren, ungehindert fortgebildet,
ob schon zu gleicher Zeit auch der dritte Stand so
unerwartet frühe sich entwickelte, daß schon in der Mitte
des dreizehnten Jahrhunderts Städte-Deputirte zu Reichstag 1250
erschienen. Allein fast zu gleicher Zeit zeigte sich auch das
Phänomen, daß die Bauern, die sonst auf dem Reichstage
vermischt stunden, unter dem Adel, der nicht in besonderen
königlichen Diensten war, — jetzt ihren eigenen 1280
abgesonderten Platz auf den großen Reichs-Conventen
erhielten. So war da schon ein recht sichtbarer
Standes-Unterschied, wo chedem gewiß alles nur ein Stand
gewesen war.
17. Zwar schien in der ersten großen Handoeste,
die der König ausstellen mußte, noch weit mehr für aller 1282
Wohl gesorgt zu seyn, als für die besonderen Vorzüge des
Adels, denn fast bei allen Völkern geht das erste Capituliren
bloß davon aus, daß Rechte schriftlich firirt werden,
die bis dahin ziemlich klare Observanz gewesen waren,
und nur seit kurzem her durch der Zeiten Laif zu lessen
schienen. Aber wenn man schon die Wahl= Capitula--tion,
die Kön. Christoph II. ausstellen mußte, mit 138