Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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von  demselben  abgezweigt  und  davon  die  unter  2—4  und  6—12  genannten,
  dem  Steueramts-Bezirke  Weimar,  die  unter  1  und  5  bezeichneten
  aber  dem  Steuer-Rezeptur-Bezirke  Udestedt  zugetheilt,
auch  hiernächst
B.  von  demselben  Zeitpunkte  ab  die  beiden  Orte
Hopfgarten  und  Utzberg
aus  dem  Steuer-Rezeptur-Bezirke  Udestedt  ausgeschieden  und,  wie
solche  schon  theilweise  sind,  völlig  mit  dem  Steueramts-Bezirke  Weimar
  vereinigt.
Von  dem  unterzeichneten  Ministerium  werden  daher  diese  bevorstehenden  Veränderungen
  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  24.  September  1853.

Finanz-Departement  des  Großherzoglich  Sächfischen
Staats-Ministeriums.
Thon.

II.  Nachdem  die  Herzoglichen  Regierungen  von  Modena  und  Parma
dem  zwischen  Preußen  und  Oesterreich  abgeschlossenen  Handels=  und  Zoll-Vertrage
  vom  19.  Februar  1853  auf  dem  Grunde  des  Artikels  26  dieses  Vertrages
  beigetreten,  auch  über  diesen  Beitritt  zwischen  der  Großherzoglich  Sächsischen
  und  den  genannten  Herzoglichen  Regierungen  Erklärungen  ausgetauscht
worden  sind:  wird  solches  hierdurch  nachträglich  zu  der  Bekanntmachung  vom
24.  August  d.  J.  (Reg.  Bl.  S.  225)  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  am  29.  September  1853.

Erstes  und  drittes  Departement  des  Großherzoglich  Sachfischen
Staats-Ministeriums.
von  Watzdorf.  Thon.

III.  Mit  Bezugnahme  auf  die  Ministerial-Bekanntmachung  vom  12.
v.  M.  (Seite  267  des  Regierungs-Blattes)  wird  hierdurch  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht,  daß  nach  einer  unter  den  Regierungen  des  deutschen  Zollund
  Handels-Vereines  zu  Stande  gekommenen  weitern  Vereinbarung  die  Einstellung
  der  Erhebung  des  Eingangszolles  für  Getreide,  Hülsenfrüchte,  Mehl
und  andere  Mühlen-Fabrikate,  nämlich:  geschrotene  und  geschälte  Körner,