Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Verfügung  des  Kriegs-Ministeriums  vom  #155).  August  1845  (Reg.  Blatt  Nr.  37)  durch
K.  9—16  vorgeschriebenen  Bedingungen  entsprechen,
Sonntag  den  4.  Oktober  Vormittags  9  Uhr
auf  der  Adjutantur  des  Kriegs-Ministeriums  persönlich  zu  melden  und  vierzehn  Tage  fruher
die  vorgeschriebenen  Urkunden  an  das  Kriegs-Ministerium  einzusenden.  Die  Aufnahms-Prüfung
  findet  in  Stuttgart  statt  und  beginnnt  Montag  den  5.  Oktober.
Im  Uebrigen  wird  sich  auf  obige  Verfügung  vom  1/V.  August  1845  bezogen.
Stuttgart  den  17.  Juli  1846.  Graf  v.  Sontheim.

Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  in  Erledigung  gekommene  Stelle  eines  rechtsverständigen
Raths  bei  dem  evangelischen  Consistorium  mit  der  etatsmäßigen  Besoldung  von
1500  fl.  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Confistorium  vorschriftmäßig
zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  die  Pfarrei  Mössingen,  Dekanats  Tübingen,  welche  2900  Kirchengenossen
  zählt  und  mit  einem  verwandelten  Einkommen  von  1419  fl.  verbunden  ist,  haben
sich  binnen  vier  Wochen  bei  vem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.

3)  Die  Bewerber  um  die  erlevigte  Pfarrei  Zaberfeld,  Dekanatas  Brackenheim,  welche
im  Mutterorte  756  und  in  dem  3  Stunve  entfernten  Filial  Michelbach,  wo  an  allen  Festtagen
eine  Previgt  und  an  den  Sonntagen  abwechslungsweise  eine  Previgt  und  eine  Catechisation
zu  halten  ist,  342  Kirchengenossen  zählt,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen
Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.  Das  Einkommen  derselben,  worunter  keine  Zehnten
mehr  enthalten  sind,  isi  in  Preisen  des  Sportelgesetzes  auf  1092  fl.  berechnet,  und  es  hat  sich
der  künftige  Geistliche  der  Verwandlung  einzelner  Theile  vavon  nach  ven  Bestimmungen  der
Ober-Kirchenbehörde  zu  unterwerfen.

4)  Es  wird  besetzt  werden:  die  katholische  Pfarrei  Eybach,  Oberamts  Geißlingen  und
Dekanats  Deggingen  mit  463  Pfarrgenossen  und  einem  ständigen  Einkommen  von  1178  fl.
Die  Bewerbrr  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  katholischen  Kirchenrathe  vorschriftmäßig
  zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Cameralamts-Buchhaltersstelle  in  Heilbronn
werden  aufgefordert,  binnen  drei  Wochen  bei  dem  vortigen  Cameralverwalter  sich  zu  melven.
Berichtigung.

In  einlgen  Eremplaren  dem  Nummer  35  des  Regieruugs-Blatts  vom  16.  Zuli  1846  S.  325  Linie  7  von

oben  ist  bei  der  Gewerbe-Steuer  von  Laupheim  anstatt:  2979  zu  lesen:  2969.

 

Gedruckt  bei  G.  Hasselbrin  k.