Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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28)  Plank,  von  Nürtingen.

29)  Rechfuß,  von  Tuttlingen.

30)  Rieckher,  von  Stuttgart.

31)  Rommel,  von  Tuttlingen.

32)  Rooschütz,  von  Hochdorf.

33)  Schütz,  von  Lauterburg.

34)  Sigel,  von  Stuttgart.

35)  Wächter,  von  Stuttgart.

36)  Weitbrecht,  von  Eßlingen.

37)  Wurm,  von  Tübingen.

38)  Zeller,  von  Gaildorf.  ,
Stuttgart  den  11.  Juli  1846.  Scheurlen.

B)  Des  Kriegs-Departements.
Des  Kriegs-Ministerium.
a)  Aufruf  der  Bewerber  für  die  Aufnahme  als  Regiments-Offzzierezöglinge.
Oiejenigen  Jünglinge,  welche  dic  dießjährige  Vorprüfung  zur  Aufnahme  als  Regiments-Offiziers
  zöglinge  zu  bestehen  wünschen,  haben  sich
Sonntag  den  18.  Oktober,  Morgens  9  Uhr
persönlich  bei  dem  Vorstande  der  Prüfungs-Commisston,  Herrn  General-Lieutenant  v.  Barttruff,
  Ercellenz,  in  Ludwigsburg  zu  melden,  vierzeben  Tage  früher  aber  die,  durch  die  Verfügung
  des  Kriege-Ministeriums  vem  23.  December  1842  (Reg.  Blatt  Nr.  1  von  1843)
vorgeschriebenen  Urkunden  an  das  Kriegs-Ministerium  einzuschicken.
Die  Vorprüfung  findet  sodann  am  19.  Oktober  und  felgende  Tage  in  Ludwigsburg
statt  und  umfaßt  die  in  obiger  Verordnung  enthaltenen  Fächer.
Stuttgart  den  1  7.  Juli  1846.

Graf  v.  Sontheim.
b)  Bekanntmachung  in  Betreff  der  Aufnahme  von  Zöglingen  in  die  Offiziers-Bildungs-Anstalt.

Diejenigen  Jünglinge,  welche  sich  in  diesem  Jahre  um  Aufnahme  in  die  Offiziers=Bildungs-Anstalt
  bewerben  wollen,  haben  sich  unter  der  Voraussetzung,  daß  sie  den,  in  der