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28) Plank, von Nürtingen.
29) Rechfuß, von Tuttlingen.
30) Rieckher, von Stuttgart.
31) Rommel, von Tuttlingen.
32) Rooschütz, von Hochdorf.
33) Schütz, von Lauterburg.
34) Sigel, von Stuttgart.
35) Wächter, von Stuttgart.
36) Weitbrecht, von Eßlingen.
37) Wurm, von Tübingen.
38) Zeller, von Gaildorf. ,
Stuttgart den 11. Juli 1846. Scheurlen.
B) Des Kriegs-Departements.
Des Kriegs-Ministerium.
a) Aufruf der Bewerber für die Aufnahme als Regiments-Offzzierezöglinge.
Oiejenigen Jünglinge, welche dic dießjährige Vorprüfung zur Aufnahme als Regiments-Offiziers
zöglinge zu bestehen wünschen, haben sich
Sonntag den 18. Oktober, Morgens 9 Uhr
persönlich bei dem Vorstande der Prüfungs-Commisston, Herrn General-Lieutenant v. Barttruff,
Ercellenz, in Ludwigsburg zu melden, vierzeben Tage früher aber die, durch die Verfügung
des Kriege-Ministeriums vem 23. December 1842 (Reg. Blatt Nr. 1 von 1843)
vorgeschriebenen Urkunden an das Kriegs-Ministerium einzuschicken.
Die Vorprüfung findet sodann am 19. Oktober und felgende Tage in Ludwigsburg
statt und umfaßt die in obiger Verordnung enthaltenen Fächer.
Stuttgart den 1 7. Juli 1846.
Graf v. Sontheim.
b) Bekanntmachung in Betreff der Aufnahme von Zöglingen in die Offiziers-Bildungs-Anstalt.
Diejenigen Jünglinge, welche sich in diesem Jahre um Aufnahme in die Offiziers=Bildungs-Anstalt
bewerben wollen, haben sich unter der Voraussetzung, daß sie den, in der