Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

XVIII

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1874.

 

Datum
bes
Gesetzes  rc.

Ausgegeben

zu
Berlin.

JIn  h  a  l  t.

Nr.
bes

Stücks.

Fr.
bes
Gesetzes.

Seite.

 

1874.
28.  März.

28.

28.

28.

28.

30.

30.

 

1874.
28.  Mai.

10.  Juni.

30.

30.  April.

5.  Mai.

 

Allerhöchstes  Prlvilegium  wegen  Emission  fünfbrohentiger.
  Prioritäts  Obligationen

V.  Emission  der  Rheinischen  Eisenbahngesellschaft
  zum  Betrage  von  10,000,000  Thalern
  oder  30,000,000  Mark.

Allerhöchstes  Privilegium  wegen  eventueller  Ausgabe
  auf  jeden  Inhaber  lautender  Obligationen
  des  Kreises  Preußisch  Stargard
zum  Betrage  von  522,000  Mark  Reichsmünze.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  des
Expropriationsrechts  und  der  fiskalischen  Vorrechte
  für  den  Ausbau  und  die  Unterhaltung
wehrerer  Chausseen  im  Landkreise  Königserg.



Allerhöchstes  Privilegium  wegen  Ausfertigung  auf
den  Inhaber  lautender  Kreisobligationen
des  Königsberger  Landkreises  V.  Emission
im  Betrage  von  576,000  Mark  Reichswährung.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  des
Expropriationsrechts  und  der  fiskalischen  Vorrechte
  an  die  Sammtgemeinde  Lengerich  im
Kreise  Tecklenburg  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung
  einer  Chaussee  von  der  Barriere
Antrup  bei  Lengerich  bis  zur  Gemeindegrenze
in  der  Richtung  auf  Brochterbeck.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Herabsetzung
des  durch  Allerhöchste  Order  vom  12.  November
  1860.  auf  5  Prozent  erhöhten  Zinsfußes
der  in  Folge  des  Privilegiums  vom  14.  Mai
1866.  (Gesetz  Samml.  S.  315.)  von  der  Stadt
Demmin  aufgenommenen  Anleihe  von
220,000  Thalern  auf  44  Prozent.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Berichtigung  der
in  der  Gesetz=  Sammlung  für  1873.  Seite  397.
abgedruckten  Beschreibung  des  Königlichen  großen
Wappenschildes.

Allerhöchster  Erlaß  und  der  durch  denselben  genehmigte
  fünfte  Nachtrag  zu  dem  Revidirken
Reglement  für  die  Land-Feuersozietät  der
Kurmark  Brandenburg  und  der  Niederlausitz
  vom  15.  Januar  1855.

 

 

8187.

 

 

146.
Nr.  11.

146.
Nr.  12.

192.
Nr.  1.

192.
Nr.  3.

128.

134.
Nr.  6.