Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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(Nr. 8226.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Juli 1874., betreffend die Behandlung der Gesuche 
um Dispensation von dem Ehehindernisse des Ehebruchs. 
A## Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 7. Juli d. J. bestimme Ich hier- 
durch, daß die Dispensation von dem Ehehinderniß des Ehebruchs künftig im 
gesommneen Umfange der Monarchie, mit Ausnahme des Geltungsbereichs des 
d Rechtes, von dem Justizminister in gleicher Weise nach- 
zusuchen ist, wie solches für das Gebiet des Allgemeinen Landrechts durch 
Meine Order vom 16. April 1873. angeordnet worden. 
Gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zu veröffentlichen. 
Wildbad Gastein, den 24. Juli 1874. 
Wilhelm. 
Zugleich für den Justizminister: 
Falk. 
An die Minister der Justiz und der geistlichen, Unterrichts- 
und Medizinal-Angelegenheiten. 
  
(Xr 8227.) Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen zu Haders- 
leben, Regierungsbezirk Schleswig, zu erheben sind. Vom 29. Juni 1874. 
A. An Hafengeld 
wird entrichtet von Schiffsfahrzeugen: 
1) von 12 Kubikmetern Netto-Raumgehalt und darunter 
a) wenn sie beladen sind: 
beim Einganngg 1 Sgr. (10 Pf. R.-W.), 
beim Ausganega ..... . .. 1 Sgr. (10 Pf. R.-W.), 
b) wenn sie geballastet oder leer sind: 
beim Einganggg 6 Pf. (5 Pf. R.-W.), 
beim Aussaneaaaaa . .. 6 Pf. (5 Pf. R.-W.) 
für jedes Fahrzeug; . 
2) von mehr als 12 Kubikmetern Netto-Raumgehalt: 
a) wenn sie beladen sind: 
beim Eingane 1 Sgr. (10 Pf. R.-W.), 
beim Ausgane 1 Sgr. (10 Pf. R.-W.), 
b) wenn sie geballastet oder leer sind: 
beim Einganggg .. . . .. 6 Pf. (5 Pf. R.-W.), 
beim Ausganenn .. 6 Pf. (5 Pf. R.-W.) 
für jedes Kubikmeter Netto-Raumgehalt. 
Aus-