Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

— 345 — 
2) Häufig einkehrenden Dampfschiffen ist es freigestellt, für die Gegenstände, 
welche vom Schiffe oder ans Schiff über die Brücken befördert werden, 
in jedem einzelnen Falle die obigen tarifmäßigen Abgaben entrichten zu 
lassen, oder auch diese Abgaben ein- für allemal durch eine jährliche Aver- 
sionalabgabe von 3 Sgr. per Kubikmeter ihres Raumgehalts zu Gunsten 
ihrer Passagiere abuleen. 
D. Krahngeld. 
Bei Benutzung der Kräbne an der Elbe sind an den Pächter der Ein- 
nahmen aus diesen städtischen Einrichtungen folgende Abgaben zu entrichten: 
für Kalk per Kollo. — Thlr. — Sgr. 47 f. 
für das Aus- und Einsetzen des Mastbaums 
einer Tjalk, kleinen Kuff oder ähnlichen 
Fahrzeuuis .. . . . .. ... 2. 12 —. 
für desgleichen eines Strom-Ewers, Giek. Ewers 
oder ähnlichen Fahrzeuiss 1 6 —. 
für eine Kutschelela —. 15 —. 
für eine Chaise oder anderen Wagen mit Verdeck S 12 — 
für einen zweispännigen Stuhlwagen — — 
für ein Kabriolet, eine Droschke und einen an- 
deren einspännigen Waggen — 6 — 
für ein Pferddddd — 6 — 
für einen Ochsen oder eine Kuh ......... ... — „ 3 — 
für ein Schwein, Kalb, Schafy ÜÖ ..— 
für ein Fuder Sandsteien . . . .. — 18 — 
für Mühlsteine ## bis ## Durchmesser per Stück S 24 — 
für ein Wülschen — 12 — 
für kleinere Mühl- oder Quernsteine . . — 6 — 
für Kaufmanns= und Frachtgüter aller Art, mit 
Einschluß der in Tonnen und Fässern an- 
kommenden flüssigen Waaren: 
nach dem Gewichte bis zu 300 Kilogramm 
inkl. pr. Kolll. — — 9 
von über 300 bis 600 Kilogriaum — 2 3 
von 600 bis 750 Kilogram.. — 3 —. 
von 750 bis 1000 Kilogram. — 4. 6 
für schwerere Gegenstände, insoweit dieselben 
überhaupt durch die Krähne gehoben wer- 
den können, für jede 500 Kilogramm ihres 
Gewicts — 65 — 
(Kr. 8211. Die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.