Metadata : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1897. (24)

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Nr.  8087.

Abschied  für  den  Landrath  von  Oberfranken  über  dessen  Verhandlungen  in  den  Sitzungen
vom  9.  bis  20.  November  1896.

Im  MNamen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Tuitpo  I),

von  Gotteg  Gnaden  Königlicher  Prinz  von  Sayern,
Begent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrathe  von  Oberfranken  in  seinen  Sitzungen
vom  9.  bis  20.  November  1896  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten  lassen,  und
ertheilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.
Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds  für
das  Jahr  1895.

Die  gemäß  Art.  15  lit.  b  und  c  des  Landrathsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrathe  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1895
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprincipale  für  das  Jahr  1897.
Die  Stenerprincipalsumme  des  Negierungobezirks  Oberfranken  beträgt  für  das  Jahr  1897
2  496  168  98  J,  wovon  ein  Stenerprozent  auf  24961  /  68  J  sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1897.
Dem  von  dem  Landrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.
Auf  die  bei  der  Prüfung  des  Voranschlags  gefaßten  Beschlüsse  und  gestellten  Anträge
des  Landraths  ertheilen  Wir  nachstehende  Entschließungen: