Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

VI

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1874.

 

Datum
bes
Gesetzes  ꝛc.

Ausgegeben
zu
Berlin.

Inhalt.

Nr.

des
Stücks.

 

 

1873.
26.  Novbr.

26.  —

27.  —

27.  —

 

1874.
30.  Janr.

20.  Febr.

13.  März.

13.  Janr.

30.  —

20.  Febr.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  das  der  Gemeinde
Lamberti  im  Kreise  Münster  verliehene  Expropriationsrecht
  für  den  Bau  einer  Verbindungsstraße
  zwischen  der  Münster-Weseler
und  der  Münster-  Hammer  Staatschaussee.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Uebernahme  der
von  der  Stadtgemeinde  Dt.  Eylau  ausgebauten

Chaussee  von  Dt.  Eylau  bis  zur  Löbauer

Kreisgrenze  bei  Rodzonno  Seitens  des  Kreises

  Rosenberg  und  die  Uebertragung  der  der

Stadtgemeinde  Dt.  Eylau  in  Bezug  auf  diese

Chaussee  verliehenen  fiskalischen  Vorrechte  auf
den  Kreis  Rosenberg.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  des
Expropriationsrechts  und  der  fiskalischen  Vorrechte
  an  die  Gemeinden  Buir  im  Kreise  Bergheim
  des  Regierungsbezirks  Cöln  und  Golzheim
im  Kreise  Düren  des  Regierungsbezirks  Aachen
für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Ge- 



 

Rheinischen  Eisenbahn  bis  zur  Cöln-Dürener
Bezirksstraße  in  Golzheim.

Allerhöchster  Erlaß,  durch  welchen  genehmigt  wird,
daß  die  von  Weihnachten  1873.  ab  auszugebenden
  Pfandbricfe  und  Zinskupons  der  Schlesischen
  Landschaft  in  Deutscher  Reichswährung
  ausgefertigt  werden.

Allerhöchstes  Privllegium  wegen  Ausfertigung  auf
den  Inhaber  lautender  Kreisobligationen
des  Kreises  Oels  im  Betrage  von  30,000

balern.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  des
Expropriationsrechts  und  der  fiskalischen  Vorrechte
  an  den  Kreis  Herford  für  den  Bau  und
die  Unterhaltung  der  Kreischausseen:  1)  von
der  Stadt  Herford  über  Elverdissen  durch
die  sogenannte  Herforder  Haide  bis  zur  Grenze
des  Kreises  Bielefeld  in  der  Richtung  auf
Heepen;  2)  von  Bünde,  im  Anschluß  an
die  Chaussee  von  Bünde  nach  Oldendorf  über
Ober.  Ennigloh,  Holsen,  Ost=  und  West-Kilver
bis  zur  Grenze  der  Provinz  Hannover;  3)  von
Egter,  im  Vaschtn  an  die  Kreisstraße  Oeynhausen-Exter;
  über  Solterwisch,  Hollwiesen  bis
ge#  Vlotho-Salzuffelner  Staatsstraße  bei  der

 

 

lattenmühle  in  der  Richtung  auf  Vlotho.

meinde-Chaussee  von  der  Station  Buir  der

 

 

 

24.
Nr.  4.

91.

Nr.  7.

16.
Nr.  6.

24.
Nr.  5.