Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

XVI 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1875. 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
Inhalt. 
Nr. 
bes 
Stücks. 
Nr. 
bes 
Gesetzes. 
Seite. 
  
1875. 
26. Maärz. 
26. — 
  
1875. 
7. Juli. 
  
Tarif, nach welchem die Abgabe für das Anlegen 
an den städtischen Bohlwerken und Lan- 
dungsbrücken in der Stadt Cammin Kreises 
Cammin) Regierungsbezirk Stettin, bis auf 
Weiteres zu erheben ist. 
Tarif, nach welchem das Pfahlgeld, das 
Brückenaufzugsgeld und das Sohlwerks 
! bei Demmin, Reierungsbelir Stettin, 
is auf Weiteres zu erheben sind. 
Tarif, nach welchem die Abgabe für Benutzung 
der städtischen Ladebrücken in der Stadt 
Neuwarp, Kreis Ueckermünde, Regierungsbe- 
zirk Stettin, bis auf Weiteres zu echeben ist. 
Tarif, nach welchem das Hafen., das Bohl- 
werks= und das Brückenaufzugsgeld in 
Stettin bis auf Weiteres zu eeßebn ist. 
Tarif, nach welchem die Schiffahrtsabgaben 
in der Stadt Ueckermünde, Regierungsbezirk 
Stettin, bis auf Weiteres zu erheben sind. 
Tarif, nach welchem das Bohlwerksgeld in der 
Stadt Wollin, Regierungsbezirk Stettin, bis 
auf Weiteres zu erheben 1 
Tarif, nach welchem das Hafengeld zu Barth, 
Regierungsbezirk Stralsund, bis auf Weiteres 
zu erheben ist. 
Tarif, nach welchem das Bohlwerksgeld und 
das Lagergelb in der Stadt Damgarten, 
Kreis Franzburg) Regierungsbezirk Stralsund, 
bis auf Weiteres zu erheben sind. 
Tarif, nach welchem das Hafengeld zu Greifs. 
wald, Regierungsbezirk Stralsund, bis auf 
Weiteres zu erheben ist. 
Tarif, nach welchem das Bohlwerks-., Pfahl- 
und Brückengeld in der Stadt Lassan, im 
Greifswalder Kreise, Regierungsbezirk Stralsund, 
bis auf Weiteres zu erheben ist. 
Tarif, nach welchem das Bohlwerks- und das 
Hafengeld in der Stadt kahs, in Kreise 
Grimmen, Regierungsbezirk Stralsund, bis auf 
Weiteres zu erheben ist. 
Tarif, nach welchem das Hafengeld zu Stral- 
sund bis auf Weiteres zu erheben ist. 
Tarif, nach welchem das Hafengeld zu Wol- 
ast, Regierungsbezirk Stralsund, bis auf Wei- 
eres zu erheben ist. 
  
22. 
22. 
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22. 
22. 
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8308. 
8309. 
8311. 
8312. 
8313. 
8314. 
8315. 
8316. 
8317. 
8318. 
8319. 
8320. 
8321. 
  
  
273-274. 
274-275. 
277-278. 
278-281. 
282-283. 
283-284. 
285-287. 
287-288. 
289-292. 
292-293. 
294-295. 
296-298. 
298-30 1
	        
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