XVI
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1875.
Datum
des
Gesetzes 2c.
Ausgegeben
zu
Berlin.
Inhalt.
Nr.
bes
Stücks.
Nr.
bes
Gesetzes.
Seite.
1875.
26. Maärz.
26. —
1875.
7. Juli.
Tarif, nach welchem die Abgabe für das Anlegen
an den städtischen Bohlwerken und Lan-
dungsbrücken in der Stadt Cammin Kreises
Cammin) Regierungsbezirk Stettin, bis auf
Weiteres zu erheben ist.
Tarif, nach welchem das Pfahlgeld, das
Brückenaufzugsgeld und das Sohlwerks
! bei Demmin, Reierungsbelir Stettin,
is auf Weiteres zu erheben sind.
Tarif, nach welchem die Abgabe für Benutzung
der städtischen Ladebrücken in der Stadt
Neuwarp, Kreis Ueckermünde, Regierungsbe-
zirk Stettin, bis auf Weiteres zu echeben ist.
Tarif, nach welchem das Hafen., das Bohl-
werks= und das Brückenaufzugsgeld in
Stettin bis auf Weiteres zu eeßebn ist.
Tarif, nach welchem die Schiffahrtsabgaben
in der Stadt Ueckermünde, Regierungsbezirk
Stettin, bis auf Weiteres zu erheben sind.
Tarif, nach welchem das Bohlwerksgeld in der
Stadt Wollin, Regierungsbezirk Stettin, bis
auf Weiteres zu erheben 1
Tarif, nach welchem das Hafengeld zu Barth,
Regierungsbezirk Stralsund, bis auf Weiteres
zu erheben ist.
Tarif, nach welchem das Bohlwerksgeld und
das Lagergelb in der Stadt Damgarten,
Kreis Franzburg) Regierungsbezirk Stralsund,
bis auf Weiteres zu erheben sind.
Tarif, nach welchem das Hafengeld zu Greifs.
wald, Regierungsbezirk Stralsund, bis auf
Weiteres zu erheben ist.
Tarif, nach welchem das Bohlwerks-., Pfahl-
und Brückengeld in der Stadt Lassan, im
Greifswalder Kreise, Regierungsbezirk Stralsund,
bis auf Weiteres zu erheben ist.
Tarif, nach welchem das Bohlwerks- und das
Hafengeld in der Stadt kahs, in Kreise
Grimmen, Regierungsbezirk Stralsund, bis auf
Weiteres zu erheben ist.
Tarif, nach welchem das Hafengeld zu Stral-
sund bis auf Weiteres zu erheben ist.
Tarif, nach welchem das Hafengeld zu Wol-
ast, Regierungsbezirk Stralsund, bis auf Wei-
eres zu erheben ist.
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8308.
8309.
8311.
8312.
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8314.
8315.
8316.
8317.
8318.
8319.
8320.
8321.
273-274.
274-275.
277-278.
278-281.
282-283.
283-284.
285-287.
287-288.
289-292.
292-293.
294-295.
296-298.
298-30 1