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TII. Die Gerichte für Weiße.
Mit der \ahrnehmung der richterlichen Geschäfte für das
Schutzgebiet wurde 1885 der kaiserliche Kommissar betraut)); eine
besondere Gerichtsverfassung wurde dem Lande aber noch nicht
gegeben. Erst am 1. Januar 1888 trat die des Reichsgesetzes vom
17. April 1886 in Kraft?). Durchgeführt wurde sie indessen erst am
1, Oktober 18%. Es wurde zunächst ein Gericht erster Instanz
mit dem Sitz in Windhuk errichtet, welchem auch die Schwurgerichtsbarkeit
zugeteilt wurde. Zur Ausübung der Gerichtsbarkeit wurde
die Ermächtigung vom Reichskanzler erteilt?). 1896 wurde ein
zweites Gericht in Otyimbingwe geschaffen®). Jetzt bestehen die
Bezirksgerichte: Windhuk, Swakopmund, Lüderitzbucht, Keetmannshoop®).
Secmannsamtliche und konsularische Befugnisse haben die
Bezirksrichter in Swakopmund und Lüderitzbucht®). — Auch ein
Gericht zweiter Instanz trat am 1. Oktober 1890 ins Leben?).
Zur Ausübung der Gerichtsbarkeit wurde der Kommissar ermächtigt.
Seit 1899 trat an seinc Stelle der, später Referent genannte, Vertreter
des Gouverneurs und Abteilungschef®). Seit 1903 gibt es dann einen
eigenen Oberrichter für die Kolonie®).
IV. Die Eingeborenenbehörden und -gerichte.
Die deutsche Regierung batte es in Südwestafrika mit einer
ganzen Reihe von Stämmen zu tun. Im Süden waren die Hottentottenstämme
der Bondelzwarts, Bethanier, Bersebaer, Veldschoendrager,
Fransmans, WVitboois, Khauas und die rote Nation. Im Norden
die Herero zu Okahandja, am Waterberg, zu Omaruru, Otjimbingwe,
Gobabis sowie im Nordwesten. Dann die Hottentotten des Kaokovoldes,
die Zwartboois und Topnaars. Ganz im Norden sind die
Ovambo. Schließlich die Bergdamara um Okombahe. Als ein Mischlingsstamm
sind die Bastards von Rehoboth vorhanden).
Während die Regierung zu den Ovambo bisher noch nicht in
feste Beziehungen getreten ist und erst für die Zukunft die Ent-1)
Denkschrift v. 22. Nov. 1885. 3%) Kaiserl. V. v. 21. Dez. 1887.
3) Kaiserl.V. v.10. Aug. 180 3 4,12,17; Dienstanw. v. 27. Aug. 1800, 52.
4) Bekanntm. v. 4. März 1896. $) Jahrbuch 1908.
6) Verf. v. 27. Bept. 1903, Is 1—4, Verf. v. 9. Mai 1906.
?) Kaiserl. V. v. 9. Nov. 1900, $ 8
8) Etats 1899 u. 1900. ®) Denkschrift 1003. 10) Denkschrift 1894.