Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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27) Mauer- und Dachsteine — für das Tausend ...... . . . . ... 5 M. 
28) Mühlensteine: 
a) für einen ganzen Sten# «...................... 60 
53 für einen Dreiling oder Bodenstten . .. 38 
29) Brennholz — für den Kubikmeter ».................·. 1 
3 Bau- und Nutzholz, mag dasselbe in Flößen verbunden oder 
auf Flößen oder in Fahrzeugen eingehen — für je einen Kubik- 
meter, und zwar: 
a) von Kiefern- und anderem Weichhosss 2 
b) von Eichen- und anderem Harthossss 3 
31) fichtenes Stabholz — für 50 Rumpf. ..... ... . . . .. . . . . . . . . . 6 
32) Bretter — für 100 laufende Meter: 
a) 39 Millimeter und 33 Millimeter sterrk 3 
b) 26 Millimeter stacackkkk . .. 2 
33) Tonnenbänder — für: 
a) 300 Oxhoftbnden . . ... 2 
b) 400 Tonnenbänden . .. 2. 
c) 500 Eimerbänenn 2 
d) 700 Ankerbänen 2. 
e) 900 Halb-Ankerbänden . .. 2 
) 1000 Viertel-Ankerböänen . .. 2 
34) Bänder zu Zuckerfässern: 
a) von 4 bis 3 Meter — für 300 Stüükksk 2. 
b) von 3 bis 24 Meter — für 500 Stück 2. 
) kleinere — für 800 Sticgk .... 2 
35) Kiehnäpfel — für 78 Neuscheffe.... 10 
36) Zwiebeln — für 78 Neuschefeel . . .. 20 
37) Dammsteine — für 1 Kubiknettter 3 
38) Torf — für das Tausrdd .... 2. 
39 Saßz — für 40 Zenten . . .. . . ... 20 
40) Karkoffeln — für je 78 Neuscheffe. . .. 10 
III. an Brückenaufzugsgeld für das Aufziehen der über die Oder erbau- 
ten Baumbrücke von jedem durchgehenden Fahrzeuge: 
9 wenn nur Eine Klappe gezogen winrnd . .. 25 Pf. 
b) wenn beide Klappen gezogen werden 50 
IV. Zusätzliche Bestimmungen. 
1 Ergeben sich bei der Berechnung der zu entrichtenden Bettäge an Hafen- 
und Bohlwerksgeld überschießende Bruchtheile der für die Erhebung maß- 
ebenden Einheiten (Kubikmeter, Zentner, 1000 Stück rc.), so werden 
uolche, wenn sie mindestens die Hälfte der Einheit erreichen, als voll, 
andernfalls überhaupt nicht berechnet. 
2) Das
	        
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