Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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G. 9. 
Der Vorstand der Synode, bestehend aus einem Vorsitzenden, sowie einem 
geistlichen und einem weltlichen Beisitzer, wird von der Synode gewählt. . 
Der Vorsitzende führt den Schriftwechsel der Synode, leitel die Verhand- 
lungen und handhabt die äußere Ordnung. 
Die Beisitzer haben den Vorsitzenden in seinen Geschäften zu unterstützen 
und in Behinderungsfällen zu vertreten. 
Dem Vorstande liegt die Abfassung und Beglaubigung der Synodal- 
protokolle und die Einsendung der Verhandlungen an das Konsistorium ob. 
Für die Aufzeichnung derselben kann der Vorstand mit Zustimmung der Synode 
ein Mitglied derselben oder mehrere heranziehen. 
S. 10. 
Die Sitzungen der Synode werden mit Gebet eröffnet, die Schlußsitzung 
auch mit Gebet geschlossen. 
Zur Beschlußfähigkeit der Synode ist die Anwesenheit von zwei Drittheilen 
der Mitglieder erforderlich. Die Beschlüsse werden nach Mehrheit der Stimmen 
gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 
Wahlhandlungen sind, wenn zunächst relative Mehrheit sich ergiebt, durch 
engere Wahlen bis sur Erreichung absoluter Mehrheit fortzusetzen. Ergiebt sich bei 
Wahlen Stimmengleichheit, so entscheidet das Loos. Für Wahlen zu Kom- 
missionen genügt relative Mehrheit. 
. 11. 
Die Soynode ist berufen, den 9 durch Unseren Kommissarius vorzulegen- 
den Entwurf der Kirchengemeinde- und Synodalordnung für den Kansstogal. 
bezirk Wiesbaden in Berathung zu nebmen. Aenderungen bisheriger kirchlicher 
Einrichtungen, welche über diesen nächsten Zweck hinausgehen, sind nicht Gegen- 
stand der Berathung. 
Die Entscheidung über Aenderungen, welche von der Synode zu der ihr 
u machenden Vorlage in Antrag gebracht werden, behalten Wir Unserer Ent- 
slietzung vor. 12 
5F. 12. 
Die Mitglieder der Synode erhalten, soweit sie nicht am Sitzungsorte 
wehnhast sind, Tagegelder und Reisekosten. Ueber die Höhe derselben, sowie 
über die zu ihrer Anweisung erforderlichen Mittel ergeht besondere Bestimmung 
des Misters der geistlichen 2c. Angelegenheiten. 
Irtundlic unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 8. November 1875. 
(L. S.) Wilhelm. 
Falk. 
  
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
  
Barlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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