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G. 9.
Der Vorstand der Synode, bestehend aus einem Vorsitzenden, sowie einem
geistlichen und einem weltlichen Beisitzer, wird von der Synode gewählt. .
Der Vorsitzende führt den Schriftwechsel der Synode, leitel die Verhand-
lungen und handhabt die äußere Ordnung.
Die Beisitzer haben den Vorsitzenden in seinen Geschäften zu unterstützen
und in Behinderungsfällen zu vertreten.
Dem Vorstande liegt die Abfassung und Beglaubigung der Synodal-
protokolle und die Einsendung der Verhandlungen an das Konsistorium ob.
Für die Aufzeichnung derselben kann der Vorstand mit Zustimmung der Synode
ein Mitglied derselben oder mehrere heranziehen.
S. 10.
Die Sitzungen der Synode werden mit Gebet eröffnet, die Schlußsitzung
auch mit Gebet geschlossen.
Zur Beschlußfähigkeit der Synode ist die Anwesenheit von zwei Drittheilen
der Mitglieder erforderlich. Die Beschlüsse werden nach Mehrheit der Stimmen
gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Wahlhandlungen sind, wenn zunächst relative Mehrheit sich ergiebt, durch
engere Wahlen bis sur Erreichung absoluter Mehrheit fortzusetzen. Ergiebt sich bei
Wahlen Stimmengleichheit, so entscheidet das Loos. Für Wahlen zu Kom-
missionen genügt relative Mehrheit.
. 11.
Die Soynode ist berufen, den 9 durch Unseren Kommissarius vorzulegen-
den Entwurf der Kirchengemeinde- und Synodalordnung für den Kansstogal.
bezirk Wiesbaden in Berathung zu nebmen. Aenderungen bisheriger kirchlicher
Einrichtungen, welche über diesen nächsten Zweck hinausgehen, sind nicht Gegen-
stand der Berathung.
Die Entscheidung über Aenderungen, welche von der Synode zu der ihr
u machenden Vorlage in Antrag gebracht werden, behalten Wir Unserer Ent-
slietzung vor. 12
5F. 12.
Die Mitglieder der Synode erhalten, soweit sie nicht am Sitzungsorte
wehnhast sind, Tagegelder und Reisekosten. Ueber die Höhe derselben, sowie
über die zu ihrer Anweisung erforderlichen Mittel ergeht besondere Bestimmung
des Misters der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
Irtundlic unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 8. November 1875.
(L. S.) Wilhelm.
Falk.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Barlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).