XXIV Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1876.
Datum Ausgegeben Nr. Nr.
des zu Inhalt. des desSiite.
Gesetzes 2c. Berlin. Stücks. Gesetzes.
1876. 1876.
25. August.16. Dezbr. Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Enteignunggs.34. — 462.
rechts und der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Nr. 1.
Herford für den Bau und die Unterhaltung
einer Chaussee von Herford über Diebrock
und Eickum bis zum Anschluß an die Enger-
Bielefelder Kreischaussee in der Richtung auf
Jöllenbeck.
25. — 16. — Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Enteignungs- 34. — 462.
rechts und der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Nr. 2.
Querfurt für den Ausbau der die Fortsetzung
der Kreischaussee von Ouerfurt über Döcklitz
bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Schaafsee
und Schraplau bildenden, im Mansfelder See-
kreise belegenen Straßenstrecke bis zum Anschluß
an die Chausseestrecke Stedten-Erdeborn unweit
Oberröblingen. -
28.— 19.Septbr.Gesetz,betr.dieGefchäftsspracheberBehörs 28. 8460. 389.-392.
den, Beamten und politischen Körperschaften des
Staats.
28. — 19. — Verordnung, betr. die Gestattung des Gebrauchs 28. 8461. 393.-394.
einer fremden Sprache neben der Deutschen
als Geschäftssprache.
30. — 16. Dezbr. Tarif, nach welchem das Brückengeld für die 34. — 462.
Benutzung der Fußgängerbrücke über die Saale Nr. 3.
bei dem Bahnhof zu Weißenfels bis auf
Weiteres zu erheben ist.
2. Septbr..4. Norvbr. Konzessions-Urkunde, betr. den Bau und Betrieb 33. — 458.
einer Eisenbahn von Itzehoe über Wilster, Nr. 9.
Taterphal und Meldorf nach Heide.
2. — 24. — Statut für die Wiesen-Meliorations-Genos. 33. — 458.
senschaft von Spucken und' Jodischken im Nr. 10.
Kreise Heydekrug.
5. — 24. — Privilegium wegen Ausßgabe auf jeden Inhaber 33. — 458.
lautender Marienwerder Stadt.Obliga- Nr. 11.
tionen zum Betrage von 150,000 Mark.
9. — 19. Septbr.] Verordnung über die Ausübung der Rechte des 28. 8462. 395.396.
Staats gegenüber der rangellschen Landeskirche
der acht älteren Provinzen der Monarchie.
12. — 24. Novbr. Allerh. Erlaß, wonach genehmigt wird, daß von 33. — 458.
der Einsetzung einer kollegialisch organisirten Nr. 12.
Direktion für die Oels-Gnesener Eisen-
bahngesellschaft so lange Abstand genommen
werde, als der Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten solche nicht für erfor-
derlich erachtet.