Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

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verderben, sondern gnädiglich in uns bewahren durch Jesum Christum 
unsern Herrn, Amen. 
Vater unser 2c. 
Der H segne und behüte euch, 
Der Herr erleuchte sein Angesicht über euch und sei euch gnädig. 
Der Herr erhebe sein Angesicht auf euch und gebe euch #rcdes. 
men. 
(Die vorstehende Trauungsliturgie ist bis zur Kopulationsformel ein- 
schließlich unbedingt bindend. Jedoch ind in den Fragen die eingeklammerten 
Worte, soweit nicht Pfarrer und Kirchenvorstand über die Einführung einver- 
standen sind, ganz oder theilweise wegzulassen, wo sie nicht bislang im Gebrauch 
sind; auch können da, wo die Fragen der Calenberger, Lüneburger oder Ost= 
friestschen Kirchenordnung Kcbräuchlich sind, dieselben ferner gebraucht werden, 
nur daß im Anfange die Worte: „N. N. Ich frage Euch an Gottes Statt: 
wollet Ihr gegenwaͤrtige N. N. als Euer eheliches Gemahl (als Eure Ehefrau) 
haben“ „N. N. Ich frage Euch an Gottes Statt: wollet Ihr gegenwärtigen 
N. N. als Euren ehelichen Gemahl (als Euren Ehemann) haben“ — an die 
Stelle der entsprechenden Worte treten. Eine weitergehende Beibehaltung der 
bisher gebräuchlichen kirchenordnungsmäßigen Liturgie kann außerdem auf über- 
einstimmenden Antrag von Pfarrer und Kirchenvorstand aus dringenden kirch- 
lichen Rücksichten vom Landeskonsistorium unter Genehmigung des Ministers 
der geistlichen Angelegenheiten an ennzelnen Orten zeitweilig geuiu werden. 
Für den der Kopulationsformel nachfolgenden Theil der Liturgie bleibt es 
bei dem bestehenden Gebrauche, sofern nicht Pfarrer und Kirchenvorstand über 
die Einführung der obigen Form einverstanden sind. Im Gebiete der Lüne- 
burgischen Kirchenordnung können außerdem auch die büblischen Lectionen, sei es 
in der in den Kirchenordnungen befindlichen, sei es in der hier angegebenen 
Form, statt sich an das Zusammensprechen zu reihen, schon gleich nach der Ver- 
mahnung oder freien Rede gelesen werden. Sie sind dann anzufügen mit dem 
überleitenden Wort: Also stehet geschrieben.) 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Minlsteriums. 
Barlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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