Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1876. (67)

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Invalidenversorgung aber keinen Anspruch haben, wird vom 1. Januar d. J. 
ab auf 20 Mark monatlich erhöht. 
K. 2. 
Bei Bewilligung von Unterstützungen bis zu dem angegebenen Maximal- 
satze gewährt, so lange die etatsmäßigen Mittel zur gleichmäßigen Berücksichtigung 
der sämmtlichen vorhandenen hülfsbedürftigen Veteranen nicht ausreichen) die 
Kröbere Hülfsbedürftigkeit und, wo diese gleich ist, das höhere Lebensalter den 
orzug. 
g. 3. 
Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden der Finanzminister, der Minister 
des Innern und der Kriegsminister beauftragt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Wildbad Gastein, den 1. August 1876. 
. S.) Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt. 
Falk. v. Kameke. Achenbach. Friedenthal. Hofmann. 
  
(Nr. 8450.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Juli 1876., betreffend die Aenderung des Tarifs, 
nach welchem die Abgabe für das Befahren des Bromberger Kanals zu 
erheben ist. 
A#ul Ihren Bericht vom 14. Juli d. J. will Ich genehmigen, daß die zusätzliche 
Vorschrift Nr. 5 zu dem Tarif vom 29. Mai 1872., nach welchem die Abtabe 
für das Befahren des Bromberger Kanals zu erheben ist (Gesetz= Samml. 1872. 
S. 542.), in Fortfall kommt. 
Schloß Mainau, den 17. Juli 1876. 
Wilhelm. 
Für den Finanzminister und für 
Handel, Gewerbe und öffentli 
Hofmann. 
An die Minister der Finanzen und für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten. 
en. Minister für 
je Arbeiten: 
  
—— — 
) 
(Nr. 8451.)
	        
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