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Invalidenversorgung aber keinen Anspruch haben, wird vom 1. Januar d. J.
ab auf 20 Mark monatlich erhöht.
K. 2.
Bei Bewilligung von Unterstützungen bis zu dem angegebenen Maximal-
satze gewährt, so lange die etatsmäßigen Mittel zur gleichmäßigen Berücksichtigung
der sämmtlichen vorhandenen hülfsbedürftigen Veteranen nicht ausreichen) die
Kröbere Hülfsbedürftigkeit und, wo diese gleich ist, das höhere Lebensalter den
orzug.
g. 3.
Mit der Ausführung dieses Gesetzes werden der Finanzminister, der Minister
des Innern und der Kriegsminister beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Wildbad Gastein, den 1. August 1876.
. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck. Camphausen. Gr. zu Eulenburg. Leonhardt.
Falk. v. Kameke. Achenbach. Friedenthal. Hofmann.
(Nr. 8450.) Allerhöchster Erlaß vom 17. Juli 1876., betreffend die Aenderung des Tarifs,
nach welchem die Abgabe für das Befahren des Bromberger Kanals zu
erheben ist.
A#ul Ihren Bericht vom 14. Juli d. J. will Ich genehmigen, daß die zusätzliche
Vorschrift Nr. 5 zu dem Tarif vom 29. Mai 1872., nach welchem die Abtabe
für das Befahren des Bromberger Kanals zu erheben ist (Gesetz= Samml. 1872.
S. 542.), in Fortfall kommt.
Schloß Mainau, den 17. Juli 1876.
Wilhelm.
Für den Finanzminister und für
Handel, Gewerbe und öffentli
Hofmann.
An die Minister der Finanzen und für Handel, Gewerbe und
öffentliche Arbeiten.
en. Minister für
je Arbeiten:
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)
(Nr. 8451.)