Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

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gelegenen  Orte  entrichtet  der  Besteller  bis  zum  Schlusse  des  Abonnementstermins  zu  Gunsten
  derjenigen  Postanstalt,  bei  welcher  die  Bestellung  durch  ihn  zuerst  erfolgt  ist,  so  wie
derjenigen,  welche  die  Zeitung  bei  der  Nachsendung  zu  distribuiren  hat,  eine  zwischen  beiden
gleichmäßig  zu  theilende  Gebühr  von  10  Sgr.  oder  50  Kr.  Oesterr.  Währ.  oder  35  Kr.
Südd.  Währ.
Art.  öl.
Ausländische  und  nach  dem  Auslande  bestimmte  vereinsländische  Zeitungen.

Die  Behandlung  der  ausländischen  und  der  nach  dem  Auslande  bestimmten  vereinsländischen
  Zeitungen  richtet  sich  nach  vorstehenden  Bestimmungen  in  der  Weise,  daß  die
betreffende  Grenzpostanstalt,  bei  welcher  die  Zeitungsbestellung  erfolgt,  als  Verlags=  und
resp.  Abgabsort  angesehen  wird.  Als  Nettopreis  wird  hierbei  der  Einkaufspreis  angenommen.


Der  Zeitungsverkehr  eines  an  das  Ausland  grenzenden  Vereins-Postbezirks  mit  dem
Auslande  hat  nicht  als  Vereinsverkehr  zu  gelten,  und  ist  deßbalb  den  vorstehenden  Bestimmungen
  an  sich  nicht  unterworfen.

C.  Fahrpost.
Art.  52.
Gemeinschaftliches  Porto.

Die  sämmtlichen  Vereinspostbezirke  stellen  auch  bezüglich  der  Vereins-Fabhrpostsendungen

ohne  Rücksicht  auf  die  Gebietsgrenzen  Ein  ungetheiltes  Postgebiet  dar.
Art.  53.
Vereinsfahrpostsendungen.

Vereins-Fahrpostsendungen  sind  solche  Fahrpostsendungen,  bei  denen  der  Aufgabeort
und  der  Bestimmungsort  in  verschiedenen  Vereinspostbezirken  liegen.

Bei  Senrungen  aus  und  nach  fremrden,  zum  deutschen  Postvereine  nicht  gehörenden
Staaten  wird  dasjenige  Postgebiet,  welchem  die  Sendung  unmittelbar  vom  Auslande  zugeht,
  als  Postgebiet  des  Aufgabeortes,  und  dasjenige  Postgebiet,  von  welchem  die  Sendung
  unmittelbar  an  das  Ausland  ausgeliefert  wird,  als  Postgebiet  des  Bestimmungsortes
angesehen.

Fabrpostsendungen,  welche  in  unmittelbarem  Wechselverkehre  zwischen  einer  Grenz-