Contents : Die Ernährung im Kriege.

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mitteln  brachten  es  zahlreiche  Viehbesitzer  doch  nicht
uͤber  sich,  Getreidevorraͤte,  die  noch  in  ihren  Haͤnden
waren,  dem  Vieh  zu  versagen.  Ließ  man  den  Dingen
weiter  freien  Lauf,  so  schmolzen  die  Getreidevorräte
mehr  und  mehr  zusammen,  und  es  hätte  geschehen
können,  daß  tatsächlich  eines  Tages  ganz  empfindlicher
Mangel  eintrat.  So  legte  der  Staat  die  Hand
auf  alles  vorhandene  Brotgetreide  und  Mehl.
Oie  Bundesratsverordnung  vom  25.  Jannar
1915,  ein  Gesetz  von  einer  Tragweite,  wie  sie  die  Geschichte
  noch  keines  Volkes  gesehen,  sprach  die  Beschlagnahme
  aus  und  regelte  zugleich  den  Verbrauch  von  Brot
und  Mehl.  Seit  Inkrafttreten  dieser  Verordnung  kann
weder  Getreide  an  das  Vieh  verfütterk  werden,  noch  ist
es  dem  Wohlhabenden  möglich,  durch  reichen  Backwarenverbrauch
  den  Vorrat  der  Volksgesamtheit  zu  verr
ringern,  noch  vermag  die  Spekulation  vorhandene  Vorräte
  in  der  Rechnung  auf  steigende  Preise  und  höheren
Gewinn  zurückzuhalten.  Wenn  die  geregelte  Verteilung
auch  den  Verbrauch  im  Vergleich  zu  der  sehr  reichlichen
Gewöhnung  beschneidet,  so  sichert  sie  doch  gleichmäßigen
Verbrauch  für  alle  und  für  die  ganze  ODauer  des  Krieges.

Eine  Reichsverteilungsstelle  ordnet  die  planmäßige
  Verteilung  über  das  ganze  Deutsche  Reich.
Der  Kriegsgetreidegesellschaft  mit  ihrem  gewaltigen
  Apparate,  besonders  mit  ihrer  großen  Jahl
von  geschulten  Beamten  und  Kommisssionren  mußte
selbstverständlich  die  Aufgabe  zufallen,  die  vorhandenen
Vorräte  aus  dem  pLande  aufzukaufen  und  den  Stellen,
an  denen  sich  Bedarf  zeigte,  zuführen  zu  lassen.  Die
Verteilung  des  Mehls  an  die  Bäcker,  die  Einteilung
des  Vorrats  auf  die  Konsumenten  wurde  den  Kommunalverbänden
  übertragen,  die  sich  dieser  neu-