Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
—— Nr. 8. — 
  
Inhalt: Gesetz, betreffend die richterlichen Mitglieder der Grundst Entschädigungs-Kommission, S. vs. — 
Gesetz, betreffend die Abänderung der Wegegesebgebung für die Provinz Schleswig-Holstein und die 
Herbeiführung eines Ausgleichs in der Wegebaupslicht zwischen den Herzogthümern Schleswig und 
Holstein, S. v4. — Gesetz, betressend die Dienstverhältnisse der Gerichtsschreiber, S. v9. — Geseh, 
betreffend die Iwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, S. 102. — Allerhöchster Erlaß, 
betreffend die Errichtung einer siebenten Eisenbahnkommission für die Verwaltung der Ostbahn mit 
dem Sitze in Stolp, S. 108. 
  
  
(Nr. 8602.) Gesetz, betreffend die richterlichen Mitglieder der Grundsteuer-Entschädigungs- 
Kommission. Vom 23. Februar 1879. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen uc 
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der Monarchie, 
was folgt: 
Einziger Artikel. 
Die in Gemäßheit des §. 19 Nr. 4 des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betref- 
fend die für die Aufhebung der Grundsteuerbefreiungen und Bevorzugungen zu 
gewährende Entschädigung gefe Samml. S. 327), und des §F. 1 des sseses 
vom 11. Februar 1870, betreffend die Ausführung der anderweiten Regelung der 
Grundsteuer in den Provimzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hesen-Rassau 
(Gelet Samml. S. 85), zu Mitgliedern der Grundsteuer-Entschädigungs-Kommission 
erufenen Mitglieder des Obertribunals können nach der Aufhebung des letzteren, 
sofern sie in einem Richteramte anderweit angestellt werden, auf die Dauer desselben 
zu Mitgliedern dieser Kommission ernannt werden. 
In Uebrigen werden die fünf richterlichen Mitglieder der Grundsteuer- 
Entschädigungs-Kommission nach Aufhebung des Obertribunals aus den Mitgliedern 
der Oberlandesgerichte zu Berlin, Cassel, Celle, Frankfurt a. M. und Kiel ernannt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 23. Februar 1879. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. zu Stolberg. Leonhardt. Falk. v. Kameke. Friedenthal. 
v. Bülow. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht. 
  
Ees. Samml. 1879. (Nr. 8602—8603.) 16 
Ausgegeben zu Berlin den 26. März 1879.
	        
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