Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

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S. 7. 
Es werden drei Gerichtsschreiber bei dem Oberlandesgerichte angestellt. 
d. 8. 
Das sonstige Personal des Oberlandesgerichts besteht aus 
einem Kassirer und Rechnungsführer, zugleich für die Botenmeisterei- 
geschäfte, 
zwei Registraturbeamten für die Registratur= und Archivgeschäfte, 
drei Kanzlisten, 
drei Dienern, von denen einer als Hausmeister fungiren wird. 
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Das Anmt der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgerichte wird von 
zwei Staatsanwälten ausgeübt, von denen dem ersten — mit dem Dienstprädikat 
Oberstaatsanwalt nach Maßgabe des F. 148 des Gerichtsverfassungsgesetzes 
das Recht der Aufsicht und Leitung hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwalt= 
schaft in den zum Bezirk des Oberlandesgerichts vereinigten Staaten zusteht. 
Der zweite Staatsanwalt ist der Amtsgehülfe des Oberstaatsanwalts 
und hat den Letzteren in Verhinderungsfällen zu vertreten. 
S. 10. 
Zur Besorgung der Registratur-, Archiv-, Kanzlei= und Dienergeschäfte 
bei der Staatsanwaltschaft des Oberlandesgerichts werden 
zwei Registratur= bezüglich Kanzleibeamte und 
ein Diener 
angestellt. 
S. II. 
Die vertragschließenden Regierungen einigen sich über den Einnahme= und 
Ausgabe-Etat bei dem Oberlandesgerichte. Dieser Etat ist so lange maßgebend, 
als nicht ein anderer vereinbart ist. 
S. 12. 
Die Besetzung der Stellen des Präsidenten, der Senatspräsidenten und 
sämmtlicher Räthe, ingleichen des Oberstaatsanwalts und Staatsanwalts erfolgt 
durch die Gesammtheit der vartragschließenden Regierungen. Können sich letztere 
im einzelnen Besetzungsfalle über die anzustellende Person nicht verständigen, so 
werden die zu der betreffenden Stelle von dem Oberlandesgerichte oder von der 
einen oder anderen der betbeiligten Regierungen in Vorschlag gebrachten Personen 
zur Wall verstellt, wobei das in §. 21 festgesetzte Stimmenverhältniß maßgebend 
ist. Ergiebt sich bei der Wahl keine absolute Stimmenmehrbeit, so sind diejenigen 
beiden Kandidaten, auf welche sich die meisten Stimmen vereinigt haben, auf 
eine engere Wahl zu bringen. 
Die Bestallungsdekrete werden von jeder einzelnen Regierung mit Bezug- 
nahme auf die Beschlußfassung der Gesammtheit der betheiligten Regierungen 
stempel= und sportelfrei ausgefertigt.
	        
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