Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

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S. 9F. 
Die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden soll bis spätestens den 
1. März 1879 bewirkt werden. 
Gegenwärtiger Vertrag ist in acht Exemplaren ausgefertigt und unter- 
schrieben worden. 
Halle a. S., den 11. November 1878. 
(L. S.) Georg Heinrich Rindfleisch. 
(L. S.) Dr. Karl Ernst Brüger. 
(L. S.) Dr. Karl Blomeyer. 
(L. S.) Ernst Theodor Göpel. 
(L. S.) Heinrich Hornbostel. 
(L. S.) Ferdinand Hauthal. 
(L. S.) Bruno Dietrich Bernhard v. Geldern-Crispendorf. 
(L. S.) Dr. zur. Anton Vollert. 
Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt worden und es hat der Austausch der 
Ratifikations-Urkunden stattgefunden. 
  
(Nr. 8629.) Vertrag zwischen Preußen und Lippe, betreffend die Bestellung des Oberlandes- 
gerichts zu Celle zum Oberlandesgericht für das Fürstenthum Lippe und den 
Auschluß Lippischer Gebietstheile an den Bezirk des Amtsgerichts zu Lipp- 
stadt. Vom 4. Januar 1879. 
N# Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, dem 
Wunsche Seiner Durchlaucht des Fürsten zur Lippe mit Bereitwilligkeit entgegen- 
gekommen sind, für das Fürstenthum Lippe eine Gerchtsgemeinßhhaft mit den 
angrenzenden Königlich Preußischen Gebietstheilen zu begründen, sind zur Fest- 
stellung der hierbei erforderlichen näheren Bestimmungen 
Königlich Preußischer Seits 
der Unterstaatssekretär im Justizministerium Ludwig Hermann 
v. Schelling und 
der Direktor im Justizministerium Georg Heinrich Rindfleisch, 
Fürstlich Lippischer Seits 
der Regierungspräsident und Vorstand des Kabinetsministeriums 
August Eschenburg 
zusammengetreten und haben unter Vorbehalt der Ratifikation folgenden Vertrag 
abgeschlossen: 
r. 8628-8620.)
	        
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