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Die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden soll bis spätestens den
1. März 1879 bewirkt werden.
Gegenwärtiger Vertrag ist in acht Exemplaren ausgefertigt und unter-
schrieben worden.
Halle a. S., den 11. November 1878.
(L. S.) Georg Heinrich Rindfleisch.
(L. S.) Dr. Karl Ernst Brüger.
(L. S.) Dr. Karl Blomeyer.
(L. S.) Ernst Theodor Göpel.
(L. S.) Heinrich Hornbostel.
(L. S.) Ferdinand Hauthal.
(L. S.) Bruno Dietrich Bernhard v. Geldern-Crispendorf.
(L. S.) Dr. zur. Anton Vollert.
Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt worden und es hat der Austausch der
Ratifikations-Urkunden stattgefunden.
(Nr. 8629.) Vertrag zwischen Preußen und Lippe, betreffend die Bestellung des Oberlandes-
gerichts zu Celle zum Oberlandesgericht für das Fürstenthum Lippe und den
Auschluß Lippischer Gebietstheile an den Bezirk des Amtsgerichts zu Lipp-
stadt. Vom 4. Januar 1879.
N# Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, dem
Wunsche Seiner Durchlaucht des Fürsten zur Lippe mit Bereitwilligkeit entgegen-
gekommen sind, für das Fürstenthum Lippe eine Gerchtsgemeinßhhaft mit den
angrenzenden Königlich Preußischen Gebietstheilen zu begründen, sind zur Fest-
stellung der hierbei erforderlichen näheren Bestimmungen
Königlich Preußischer Seits
der Unterstaatssekretär im Justizministerium Ludwig Hermann
v. Schelling und
der Direktor im Justizministerium Georg Heinrich Rindfleisch,
Fürstlich Lippischer Seits
der Regierungspräsident und Vorstand des Kabinetsministeriums
August Eschenburg
zusammengetreten und haben unter Vorbehalt der Ratifikation folgenden Vertrag
abgeschlossen:
r. 8628-8620.)