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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
N. 22 —
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend den Titel und das Rangverhältniß der in Ausführung des
§S 1390 des Reichsgesetzes vom 17. Juli 1878 anzustellenden Aussichtsbeamten, S. 353. — Bekannt-=
machung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten
landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 364.
(Nr. 8647.) Allerhöchster Erlaß vom 14. Mai 1879, betreffend den Titel und das Rang-
verhältniß der in Ausführung des F. 139b des Reichsgesetzes vom 17. Juli
1878 anzustellenden Aufsichtsbeamten.
A## Ihren Bericht vom 12. Mai d. J. genehmige Ich, daß die in Ausführung
des §. 139 b des Reichsgesetzes vom 17. Juli 1878 den Provinzialbehörden
uzuordnenden Beamten bei ihrer definitiven Anstellung Mir durch den Minister
Handel und Gewerbe zur Ernennung als „Gewerberath"“ mit dem Range
vor den Assessoren vorgeschlagen werden.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 14. Mai 1879.
Wilhelm.
Im Allerhöchsten Auftrage:
Falk. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht.
An den Minister der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-
Angelegenheiten, den Minister des Innern, den Minister für
Handel und Gewerbe und den Finanzminister.
Ges. Samml. 1879. (Nr. 8047.) 50
Ausgegeben zu Berlin den 31. Mai 1879.