Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

— 353 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
N. 22 — 
  
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend den Titel und das Rangverhältniß der in Ausführung des 
§S 1390 des Reichsgesetzes vom 17. Juli 1878 anzustellenden Aussichtsbeamten, S. 353. — Bekannt-= 
machung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten 
landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 364. 
  
(Nr. 8647.) Allerhöchster Erlaß vom 14. Mai 1879, betreffend den Titel und das Rang- 
verhältniß der in Ausführung des F. 139b des Reichsgesetzes vom 17. Juli 
1878 anzustellenden Aufsichtsbeamten. 
A## Ihren Bericht vom 12. Mai d. J. genehmige Ich, daß die in Ausführung 
des §. 139 b des Reichsgesetzes vom 17. Juli 1878 den Provinzialbehörden 
uzuordnenden Beamten bei ihrer definitiven Anstellung Mir durch den Minister 
Handel und Gewerbe zur Ernennung als „Gewerberath"“ mit dem Range 
vor den Assessoren vorgeschlagen werden. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Berlin, den 14. Mai 1879. 
Wilhelm. 
Im Allerhöchsten Auftrage: 
Falk. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Hobrecht. 
An den Minister der geistlichen, Unterrichts= und Medizinal- 
Angelegenheiten, den Minister des Innern, den Minister für 
Handel und Gewerbe und den Finanzminister. 
  
Ges. Samml. 1879. (Nr. 8047.) 50 
Ausgegeben zu Berlin den 31. Mai 1879.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.