Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

— 381 — 
B. 
Schema zum Zinsschein. 
  
ajialaoquog oiq uuaai/ bjubun 
Landeokultur-Rentenbrief der Provinz (des Kommunalverbandes) N. N. 
Reihe insschien Reihe Zinsschein ... .... 
Gesetzvom...................·..... 
Statutvom........................ 
-- Zinsschein zum Landeskultur-Rentenbrief Littr. No. .. ... 
über Mark über Mark. 
N. 
Halbjährliche Zunsen zahlbargaga . . .. mit Mark 
    
Direktion der Landeskultur-Nentenbank für 
* 
Eingetragen: (Unterschrift.) 
Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist 
am 31. Dezember 
  
  
  
durchkrenzt ist. 
Ungültig, wenn 
eine Ecke abgeschnitten ist. 
  
Bemerkung. Die Nummer des Zinsscheines ist in farbigen Jahlen an den mit einem kleinen Kreuz bezeich- 
neten zwei Stellen unverwischbar einzutragen. 
In gleicher Weise ist der Betrag der Jinsen an der mit dem größeren Kreuz bezeichneten 
Stelle einzutragen. 
(Nr. 8651.) 
 
	        
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