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C.
Schema zum Talon.
Landeskultur-Rentenbrief der Provinz (des Kommnnalverbandes) N. J.
(Gesetz dodudopo. Statut .......... ... ... )
Talon zum Landeskultur-Nentenbriefe
No. ..... .. . .. .. . .. Littr. .. ..... . .. No. .. .. .. . . ..
über Mark
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Nückgabe dde . . . . . Reihe
Zinsscheine für die zehn Jahre . .. .. . . . . . . . . . . . . . . . .. bisss.
Wird gegen Ausreichung der neuen. Zinsscheine, an den Besitzer des Talons rechtzeitig
bei der Direktion der Landeskultur-Renten s erhoben, so erfolgt die Aus-
reichung derselben an den Besitzer des gedachten Landeskultur= Rentenbriefes.
N. N. den .. . . .
Direktion für die Candeskultur- Kentenbank sür die Provinz (den Kommunalverband) N. N.
X (ouvqaoajvuniiiiozę soq) kujaoach aoq solaquojuoꝛq · anqjnjgoquvꝗ
Landeskultur-Rentenbrief der Provinz (des Kommunalverbandes) N. N.
Unterschristen.
Eingetragen:
— (Unterschrift.)
Jur Abhebung dern Reihe Zinsscheine No. ....... ... bis No. .. .... . ...
Bemerkung. Der Werth des Landeskultur-Rentenbriefes ist an der mit einem Kreuz bezeichneten
Stelle in einer farbigen Zahl unverwischbar einzutragen.
gen Z z
Redigirt im Bürcau des Staats-Ministeriums.
Verlin, gedruckt in der vormaligen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei (unter Reichsverwaltung).