Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

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(Nr. 8653.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Juni 1879, betreffend die Konvertirung der noch 
nicht amortisirten fünfprozentigen Prioritäts-Obligationen VII. Serie der 
Bergisch= Märkischen Eisenbahngesellschaft über 20 Millionen Thaler (60 Mil- 
lionen Mark) in vier und ein halb prozentige. 
Ar# den Bericht vom 22. Juni cr. will Ich hierdurch genehmigen, daß die 
von der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft auf Grund des Priileguuns 
vom 26. Februar 1870 (Gesetz-Samml. für 1870 S. 168) emittirten fünf- 
prozentigen Prioritäts-Obligationen VII. Serie zum Betrage von 20 Millionen 
Thalern (60 Millionen Mark), soweit dieselben noch nicht durch Ausloosung 
amortisirt sind, nach vorgängiger Kündigung in Prioritäts-Obligationen mit dem 
Zinsfuße von vier und ein halb Prozent konvertirt werden. Diese Ermäßigung 
des Zinsfußes ist auf den Obligationen zu vermerken. 
Bad Ems, den 24. Juni 1879. 
Wilhelm. 
Maybach. Hobrecht. 
An den Minister der öffentlichen Arbeiten 
und den Finanzminister. 
 
	        
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