Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 34. 
  
(Nr. 8661.) Allerhöchster Erlaß vom 11. August 1879, betreffend die Rangverhältnisse der 
richterlichen Beamten und der Beamten der Staatsanwaltschaft bei den mit 
dem I. Oktober 1879 ins Leben tretenden Gerichtsbehörden. 
A## den Bericht des Staatsministeriums vom 30. Juli d. J. bestimme Ich über 
die Rangperhältnisse der richterlichen Beamten und der Beamten der Staats- 
anwaltschaft bei den mit dem 1. Oktober d. J. ins Leben tretenden Gerichtsbehörden 
was folgt: 
1) Die Präsidenten der Oberlandesgerichte gehören zur zweiten Rangklasse 
der höheren Provinzialbeamten. 
2) Die Senatspräsidenten der Oberlandesgerichte, die Landgerichtspräsidenten 
und die Oberstaatsanwälte gehören zur dritten Rangklasse der höheren 
Provinzialbeamten. 
3) Die Oberlandesgerichtsräthe, die Landgerichtsdirektoren und die Ersten 
Stgatsanwält gehören zur vierten Rangklasse der höheren Provinzial- 
eamten. 
4) Die Landrichter, die Amtsrichter und die Staatsanwälte gehören zur 
fünften Rangklasse der höheren Provinzialbeamten. Einem Theile der 
Landrichter und Amtsrichter kann durch die Ernennung zum Landgerichts- 
rath oder zum Amtzgerichtsrath persönlich ein höherer Amtskarakter mit 
dem Range der Räthe der vierten Klasse verliehen werden. Diese Ver- 
leihung soll jedoch nicht über ein Drittheil der Gesammtzahl umfassen 
und nur an solche Richter erfolgen, welche mindestens ein zwölfjähriges 
richkerliches Dienstalter (§. 5 der Verordnung vom 16. April 187)9, 
Gesetz-Samml. S. 318) erreicht haben. 
Die Beschränkung auf ein Drittheil gilt nicht in Betreff derjenigen zum 
1. Oktober d. J. als Mitglieder der Landgerichte oder Amtsgerichte eintretenden 
Beamten, welchen durch Verleihung des Rathstitels oder eines dem gleichstehenden 
Amtskarakters schon vorher der Vorrang vor den Beamten der fünften Rangklasse 
verliehen worden ist. Insoweit und so lange jedoch durch die Ernennung der 
Ges. Samml. 1879. (Nr. 8661.) 86 
Ausgegeben zu Berlin den 25. August 1879.
	        
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