Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

— 612 — 
Verzeichniß 
der 
kautionspflichtigen Beamtenklassen in dem Bereiche der Justizverwaltung 
und der Kautionsbetraͤge. 
A. Zur Kautionsleistung verpflichtet sind nachstehende Beamtenklassen: 
1) Rendant der Justizoffizianten-Wittwenkasse, 
2) Kontroleur der Justizoffizianten-Wittwenkasse, 
3) Gerichtsschreiber bei den Landgerichten und Amtsgerichten, 
4) Häuseradministratoren 
5) Rendanten bei Gefängnissen, 
6) Gefängnißinspektoren, 
7) Hausväter bei Gefängnissen. 
B. Die Höhe der Kaution für die Beamtenklassen unter A beträgt für: 
1) den Rendanten der Justizoffizianten-Wittwenkasse 9000 Mark 
2) den Kontroleur der Justizoffizianten-Wittwenkasse... 2100 
3) die Gerichtsschreiber bei den Landgerichten und Amts- 
gericheten bis 1500 
4) die Häuseradministratoren 
bei Gerichten von größerem Geschäfts- 
umfange .... . . .. . .. . . . . . . ... 6000 Mark bis 9000 
bei den übrigen Gerichten 1500 bis 3000 
5) die Rendanten bei Gefängnissen 1500 bis 3000 
6) die Gefängnißinspektorern bis 1500 
7) die Hauspäter bei Gefängniseen bis 600 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin) gedruckt in der Reichsdruckerei. 
  
 
	        
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