Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

— 628 — 
5) im Kreise Mülheim a. R. die Bürgermeisterei Gahlen mit Ausschluß 
des Gemeindebezirks Bruckhausen, und aus der Bürgermeisterei Götters- 
wickerhamm die Gemeinde Spellen dem Amtsgerichte zu Wesel. 
E. 3. 
In der im JF. 2 bezeichneten Verordnung ist zu setzen: 
1) bei der Bestimmung des Bezirks des Amtsgerichts zu Strelno statt 
Klein-Stawsk Kolonie: Groß. Saawet Kolonie; 
2) bei der Bestimmung des Bezirks des Amtsgerichts zu Bünde statt 
Gemeindebezirk Höfer: Gemeindebezirk Häver. 
Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 10. November 1879. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. zu Stolberg. v. Kameke. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. 
Maybach. Bitter. v. Puttkamer. Lucius. Friedberg. 
 
	        
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