Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
—— Nr. 46 — 
  
(Nr. 8678.) Gesetz, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat. Vom 
20. Dezember 1879. 
Ke * s - 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen rc. 
verordnen, mit Zustimmung beider ;½ des Landtages der Monarchie, was folgt: 
Die itaaeregierung wird W die Verwaltung und den Betrieb 
folgender Eise gen, nämli 
1) der Berii- Stettiner deinbnchngerrlschaft nach Maßgabe des beigedruckten 
Vertrages vom 13. Juni 1 
2) der Magebug Halberstädter Eenbahagsselschaft nach Maßgabe des 
beigedruckten Vertrages vom 5. Juni 1 
3) der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft nach Maßgabe des 
beigedruckten Vertrages vom 8. Juli 1 158, 
4) der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft 9 Maßgabe des beigedruckten 
Vertrages vom Audn 1879 
zu übernehmen. 
  
E. 2. 
Die Staatsregierung wird in Gemäßheit der im &. 1 gedachten Verträge 
zur Ausgabe von tatssculdverschreibungen in demjenigen Vetrage ermächtigt, 
welcher erforderlich ist, um 
1) den Umtausch der 
a) 62145 000 Mark Stammaktien der Berlin-Stettiner Eisenbahn- 
gesellschaft in vierprozentige Staatsschuldverschreihungen 3u sum Be- 
0 
tragevon.....................·........... ..4:)0Mack 
und in vierundeinhalbprozentige Staatsschuld- 
verschreibungen zum Betrage von . . .. . .. . . . . 10357 500 
zu übertragen 72502 500 Mark 
Ces. Samml. 1879. (Dr. 8678.) 100 
Ausgegeben zu Berlin den 25. Dezember 1879.
	        
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