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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
—— Nr. 46 —
(Nr. 8678.) Gesetz, betreffend den Erwerb mehrerer Privateisenbahnen für den Staat. Vom
20. Dezember 1879.
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen rc.
verordnen, mit Zustimmung beider ;½ des Landtages der Monarchie, was folgt:
Die itaaeregierung wird W die Verwaltung und den Betrieb
folgender Eise gen, nämli
1) der Berii- Stettiner deinbnchngerrlschaft nach Maßgabe des beigedruckten
Vertrages vom 13. Juni 1
2) der Magebug Halberstädter Eenbahagsselschaft nach Maßgabe des
beigedruckten Vertrages vom 5. Juni 1
3) der Hannover-Altenbekener Eisenbahngesellschaft nach Maßgabe des
beigedruckten Vertrages vom 8. Juli 1 158,
4) der Cöln-Mindener Eisenbahngesellschaft 9 Maßgabe des beigedruckten
Vertrages vom Audn 1879
zu übernehmen.
E. 2.
Die Staatsregierung wird in Gemäßheit der im &. 1 gedachten Verträge
zur Ausgabe von tatssculdverschreibungen in demjenigen Vetrage ermächtigt,
welcher erforderlich ist, um
1) den Umtausch der
a) 62145 000 Mark Stammaktien der Berlin-Stettiner Eisenbahn-
gesellschaft in vierprozentige Staatsschuldverschreihungen 3u sum Be-
0
tragevon.....................·........... ..4:)0Mack
und in vierundeinhalbprozentige Staatsschuld-
verschreibungen zum Betrage von . . .. . .. . . . . 10357 500
zu übertragen 72502 500 Mark
Ces. Samml. 1879. (Dr. 8678.) 100
Ausgegeben zu Berlin den 25. Dezember 1879.