Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1879. (70)

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Uebertrag. . . .. 72502 500 Mark 
b) 30 600 000 Mark Stammaktien Lätt. A der 
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft 
in vierprozentige Staatsschuldverschreibungen 
zum Betrage dnnn 45 900 000 
e) 43 800 000 Mark Prioritäts = Stammaktien 
(Aktien Leitt. Bh) der genannten Gesellschaft in 
vierprozentige Staatsschuldverschreibungen zum 
Betrage dnn. 38 325000. 
) 30 000 000 Mark Prioritäts -Stammaktien 
(Aktien Litt. C) der genannten Gesellschaft in 
vierprozentige Staatsschuldverschreibungen zum 
Betrage dnan .. 37 500 000 
e) 117 000 000 Mark Stammaktien der Cöln- 
Mindener Eisenbahngesellschaft in vierprozentige 
Staatsschuldverschreibungen zum Betrage von 175 500 000 
sucme in vierprozentige Staatsschuldver- 
chreibungen zum Betrage do. 359 370 000 Mark 
in vierundeinhalbprozentige Staatsschuldver- 
schreibungen zum Betrage dn. 10 357 500 
herbeizuführen; 
2) die Mittel zur Deckung 
a) des an die Aktionäre der Hannover-Altenbekener 
Eisenbahngesellschaft für die Abtretung ihres 
Aktienbesitzes an den Staat zu zahlenden Kauf- 
preises dn . .. .. . ... . . . . . . .. 8621370 
b) der den Aktionären der Cöln-Mindener Eisen- 
bahngesellschaft bei der Abstempelung ihrer 
Aktien zu gewährenden Zuzahlung vo 1 170000 
zusammen 9791 370 Mark 
aufzubringen. 
K. 3. 
Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der für die Bauaus- 
führung derjenigen Bahnstrecken erforderlichen Mittel, für welche den im §. 1 
bezeichneten Eisenbahnunternehmungen die Konzession zum Bau und Betriebe 
verliehen ist, an Stelle der den Gesellschaften bereits bewilligten Prioritätsanleihen 
Statsschuldverschreibunger bis zu dem sich auf 55258 800 Mark belaufenden 
Nominalbetrage des noch unbegebenen Theils dieser Anleihen auszugeben, sofern 
sich die weitere Begebung det letzteren nach dem Ermessen des Finanzministers 
als nachtheilig erweisen sollte.
	        
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